Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen
Für Sie zuständig:
Herr Gottwald
Telefon: 09281 57-436
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: mario.gottwald@landkreis-hof.de
Fachbereich: 403
Raum Nr.: 241
Merkblätter:
Ein Abkürzungsverzeichnis und Begriffsbestimmungen für den Bereich Wasserrecht finden Sie hier.
Erläuterungen zur Fachbetriebspflicht gemäß AwSV
Erläuterungen zur Eignungsfeststellung gemäß WHG
Erläuterungen zur Betriebsanweisung und zu den Merkblättern gemäß AwSV
Erläuterungen zur Beseitigung von Mängeln gemäß AwSV
Erläuterungen zur Anzeigepflicht gemäß AwSV
Erläuterungen zur Anlagendokumentation gemäß AwSV
Erläuterungen zu überwachungs- und prüfpflichtigen Anlagen gemäß AwSV
Die Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.
Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1 – Karte 2
Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1 – Karte 2 – Karte 3 – Karte 4
Erläuterungen:
Zur optimalen Reinigung von Abwässern haben sich viele Städte und Gemeinden an zwei große leistungsfähige Kläranlagen der Abwasserverbände "Selbitztal" und "Saale" angeschlossen. Große leistungsfähige Anlagen haben eine Reinigungsleistung bis 98 % und gewährleisten einen fast reinen Abfluss in die Gewässer, wie hier z. B. in die Selbitz und die Sächsische Saale.
Ist kein Anschluss an eine zentrale Kläranlage möglich, müssen die häuslichen Abwässer in "Kleinkläranlagen" selbst gereinigt werden. Hierzu wurden Abwasserkonzepte erarbeitet, die bei den Städten, Gemeinden und Märkten eingesehen werden können.

