Abfallgebühren

Die Abfallentsorgungsgebühren

Gebührensätze ab 01.01.2022
Die Abfallentsorgungsgebühr besteht aus einer jährlichen Behältergebühr und zusätzlich aus einer Leerungsgebühr.

Behältergebühr

Restmülltonne80 l

120 l

240 l

660 l

660 l wöchentlich

1.100 l

1.100 l wöchentlich

2.500 l

2.500 l wöchentlich

4.500 l

4.500 l wöchentlich

70 l Müllsack

60,45 €

74,88 €

120,51 €

311,22 €

702,00 €

386,10 €

895,05 €

1249,56 €

2574,00 €

1947,40 €

4036,50 €

53,95 €

Altpapier120 l

240 l

660 l

1.100 l

2.500 l

4.500 l

70 l Altpapiersack

15,21 €

28,08 €

93,60 €

140,40 €

397,80 €

655,20 €

10,53 €

Biomüll120 l

120 l wöchentlich

240 l

240 l wöchentlich

70 l Biomüllsack

46,80 €

100,62 €

81,90 €

174,33 €

27,95 €

Leerungsgebühr

Restmülltonne80 l

120 l

240 l

660 l

1.100 l

2.500 l

4.500 l

5,46 €

6,50 €

8,45 €

27,30 €

33,80 €

114,40 €

136,50 €

Restmüllsack70 l5,40 €
Leerungsrhythmusgrundsätzlich vierzehntägig, außer es wurde eine wöchentliche Leerung beantragt (siehe oben)
Altpapiertonne120 l

240 l

660 l

1.100 l

2.500 l

4.500 l

1,30 €

2,60 €

9,75 €

15,60 €

39,00 €

71,50 €

Altpapiersack70 l1,30 €
Leerungsrhythmusgrundsätzlich vierwöchentlich
BiomülltonneKeine zusätzliche Leerungsgebühr, d. h. nur Behältergebühr
Biomüllsack3,60 €
Leerungsrhythmusgrundsätzlich vierzehntägig

Die Fälligkeiten:

Die festgesetzten Müllgebühren sind grundsätzlich am 01.04. und am 01.10. eines Jahres je zur Hälfte fällig.  

Um ein abfallbewußtes Verhalten finanziell zu belohnen, hat der Kreistag Hof ab 01.01.1999 einen gerechteren Gebührenmaßstab beschlossen. Die Abfallentsorgungsgebühr gliedert sich in zwei Bereiche:

Für Eigenkompostierer besteht die Möglichkeit, sich durch einen schriftlichen Antrag vom Anschluß- und Benutzungszwang die Biotonne befreien zu lassen. 

Die Behältergebührbestimmt sich nach Art (Restmüll-, Altpapier- und Biotonne) und Größe der Mülltonne und zusätzlich
Die Leerungsgebührrichtet sich nach der Anzahl der Leerungen bei der Restmüll- und Altpapiertonne
Besonderheiten bei der Biotonnebei der Biotonne gibt es nur eine Behältergebühr, d.h. die Zahl der Leerungen hat keinen Einfluß auf die Gebühr.

Hinweise zum Gebührensystem Gebührenbescheid im Jahr 2001 und in den Folgejahren
Alle Anwesen erhalten einen sog. Abrechnungsbescheid. Dieser Bescheid dient

- zur Abrechnung der Gebühren des Vorjahres und
- zur Berechnung der Vorauszahlung des laufenden Jahres

Mindestleerungszahl:

Restmülltonne6 Leerungen
Papiertonne3 Leerungen
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