Immissionsschutz

Immissionsschutz

Für Sie zuständig:

Christine Ritter

Fachbereichsleiterin

Telefon: 09281 57-452
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: umweltschutz@landkreis-hof.de

Fachbereich: 403
Raum Nr.: 231

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Stefan Wunderlich

Telefon: 09281 57-391
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: stefan.wunderlich@landkreis-hof.de

Fachbereich: 403
Raum Nr.: 218

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Miriam Völkel

Telefon: 09281 57-451
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: miriam.voelkel@landkreis-hof.de

Fachbereich: 403
Raum Nr.: 233

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Merkblätter:

Temperaturprotokoll

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Merkblatt fliegende Bauten

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Flyer

 

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Flyer_2022

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Die Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.

Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.

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Gebührenübersicht Fleischhygieneüberwachung

Hinweise zur Festsetzung

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8Nr. 9Nr. 10

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarte M 1 : 2.500

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8Nr. 9Nr. 10

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1Karte 2

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2Karte 3Karte 4

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Gebiet K1K2K3

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Checkliste Jugendschutz

 

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Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft (Erstauswertung 2022)

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Erläuterungen:

Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, die auf den Menschen und seine gesamte Umwelt wirkenden Immissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) so gering wie möglich zu halten.

Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen. Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden (wie z.B. vor Brand- oder Störfallgefahren), zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Auch bei Beschwerden über falsche Brennstoffe, Geruch und Gestank, Erschütterungen und Lärm stehen die Mitarbeiter des Umweltschutzes gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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