Immissionsschutz
Immissionsschutz
Für Sie zuständig:
Christine Ritter
Fachbereichsleiterin
Telefon: 09281 57-452
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: umweltschutz@landkreis-hof.de
Fachbereich: 403
Raum Nr.: 231
Stefan Wunderlich
Telefon: 09281 57-391
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: stefan.wunderlich@landkreis-hof.de
Fachbereich: 403
Raum Nr.: 218
Miriam Völkel
Telefon: 09281 57-451
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: miriam.voelkel@landkreis-hof.de
Fachbereich: 403
Raum Nr.: 233
Merkblätter:
zurück zurück zurück zurückDie Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.
Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1 – Karte 2
Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1 – Karte 2 – Karte 3 – Karte 4
Erläuterungen:
Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, die auf den Menschen und seine gesamte Umwelt wirkenden Immissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) so gering wie möglich zu halten.
Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen. Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden (wie z.B. vor Brand- oder Störfallgefahren), zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Auch bei Beschwerden über falsche Brennstoffe, Geruch und Gestank, Erschütterungen und Lärm stehen die Mitarbeiter des Umweltschutzes gerne mit Rat und Tat zur Seite.