Altlasten und Bodenschutz
Altlasten und Bodenschutz
Für Sie zuständig:
Herr Roth
Telefon: 09281 57-440
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: jens.roth@landkreis-hof.de
Fachbereich: 403
Raum Nr.: 241
Merkblätter:
Ein Abkürzungsverzeichnis und Begriffsbestimmungen für den Bereich Wasserrecht finden Sie hier.
Erläuterungen zur Fachbetriebspflicht gemäß AwSV
Erläuterungen zur Eignungsfeststellung gemäß WHG
Erläuterungen zur Betriebsanweisung und zu den Merkblättern gemäß AwSV
Erläuterungen zur Beseitigung von Mängeln gemäß AwSV
Erläuterungen zur Anzeigepflicht gemäß AwSV
Erläuterungen zur Anlagendokumentation gemäß AwSV
Erläuterungen zu überwachungs- und prüfpflichtigen Anlagen gemäß AwSV
Die Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.
Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1 – Nr. 2 – Nr. 3 – Nr. 4 – Nr. 5 – Nr. 6 – Nr. 7 – Nr. 8 – Nr. 9 – Nr. 10
Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1 – Karte 2
Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1 – Karte 2 – Karte 3 – Karte 4
Erläuterungen:
Altlasten sind Belastungen der Umwelt, vor allem des Bodens und des Wassers, durch Stoffe/Abfälle und sonstige umweltgefährdende Stoffe im Bereich von Altablagerung und Altstandorten, wenn auf Grund einer Gefährdungsabschätzung feststeht, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.
Bei Erwerb von Altstandorten und Altlastenverdachtsflächen kann nur empfohlen werden, eine orientierende Untergrunduntersuchung festzustellen, ob irgendwelche schädliche Verunreinigungen im Boden oder Grundwasser vorhanden sind. Auch im Landkreis Hof wurden die wesentlichen Merkmale zu den einzelnen Standorten im Altlastenkataster erfasst und sind somit dokumentiert.

