Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem

Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem

Für Sie zuständig:

Katja Pöllath

(erreichbar nur vormittags)

Telefon: 09281 57-652
Telefax: 09281 57-196
E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-hof.de

Fachbereich: 202
Raum Nr.: U80

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Merkblätter:

Temperaturprotokoll

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Merkblatt fliegende Bauten

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Flyer

 

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Flyer_2022

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Die Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.

Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.

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Gebührenübersicht Fleischhygieneüberwachung

Hinweise zur Festsetzung

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8Nr. 9Nr. 10

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarte M 1 : 2.500

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8Nr. 9Nr. 10

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1Karte 2

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2Karte 3Karte 4

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Gebiet K1K2K3

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Checkliste Jugendschutz

 

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Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft (Erstauswertung 2022)

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Erläuterungen:

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie bedeutet keine Beschränkung oder Befristung sondern dient als Bewährungszeit. Werden innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen gegen bestehende straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen, werden folgende Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde ergriffen:

 

ZuwiderhandlungenMaßnahmen
eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenAnordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen
nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenVerwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Die Einteilung in schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen erfolgt entsprechend Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, ist eine Neuerteilung frühestens nach drei Monaten möglich.

 

 

Alkoholverbot für Fahranfänger

Das Alkoholverbot gilt für all diejenigen, die noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Es untersagt, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl man noch unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

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