Dauerkennzeichen (rot)

Rote Kfz-Dauerkennzeichen

Für Sie zuständig:

Bianka Raithel

Telefon: 09281 57-201
Telefax: 09281 57-199
E-Mail: bianka.raithel@landkreis-hof.de

Fachbereich: 202
Raum Nr.: U84

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Merkblätter:

Temperaturprotokoll

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Merkblatt fliegende Bauten

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Flyer

 

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Flyer_2022

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Die Gebührenübersicht zur Lebensmittelüberwachung finden Sie hier.

Hinweise zur Festsetzung finden Sie hier.

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Gebührenübersicht Fleischhygieneüberwachung

Hinweise zur Festsetzung

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8Nr. 9Nr. 10

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarte M 1 : 2.500

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersichtskarte M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Nr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 4Nr. 5Nr. 6Nr. 7Nr. 8Nr. 9Nr. 10

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000: Karte 1Karte 2

Detailkarten M 1 : 2.500: Karte 1Karte 2Karte 3Karte 4

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Verordnung

Erläuterungsbericht

Übersicht M 1 : 25.000

Detailkarten M 1 : 2.500: Gebiet K1K2K3

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Checkliste Jugendschutz

 

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Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft (Erstauswertung 2022)

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Erläuterungen:

Ein rotes Dauerkennzeichen kann an "zuverlässige" Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zugeteilt werden. Es ist ein Fahrtennachweisbuch zu führen. Der Antragssteller unterzieht sich einer Zuverlässigkeitsprüfung. Da Rote Kennzeichen zur betrieblichen Verwendung zugeteilt werden, ist eine Überlassung an Dritte untersagt. Rote Dauerkennzeichen werden befristet ausgegeben.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag (bei Zulassungsbehörde erhältlich) 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Führungszeugnis (bei Gemeinde beantragen) 
  • Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (nicht älter als 1 Jahr) + ggf. Auszug aus dem Handelsregister
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