Aktuelle Information zur Kindertagesbetreuung
Stadt und Landkreis Hof haben eine Allgemeinverfügung erlassen, die die so genannte Notbetreuung für die nächsten zwei Wochen neu regelt. Dies erfolgt, um das zwischenzeitlich erhebliche Infektionsgeschehen in der Region besser beherrschen zu können. Dazu möchten wir erläutern: 1.) Die Betreuung durch die Kindertagesstätte erfolgt dann, wenn beide Elternteile in sog. systemrelevanten Berufen arbeiten. Bei Alleinerziehenden kommt es selbstverständlich ausschließlich auf den Beruf des alleinerziehenden Elternteils an. Die aktuelle Liste der systemrelevanten Berufe (gleichlautend für Stadt und Landkreis) gemäß der Allgemeinverfügungen finden Sie hier. 2.) Eine Betreuung kann auch dann erfolgen, wenn nur ein Elternteil in einem der folgenden Bereiche arbeitet • Gesundheitsversorgung, • Pflege, • Kinder- und Jugendhilfe. 3.) An Schulen zur sonderpädagogischen Förderung gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur Notbetreuung, eine Begrenzung über die Allgemeinverfügung erfolgt nicht. 4.) Die Regelung ist auf zwei Wochen […]