Ab heute, 11. Juni 2021, weitere Lockerungen im Landkreis
In Anwendung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten ab heute, Freitag, den 11. Juni 2021, weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen im Landkreis in Kraft. Das bedeutet, dass im Landkreis die gleichen Regelungen gelten wie seit Montag in der Stadt Hof. Auf unserer Website können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten in Stadt und Landkreis Hof geltenden Maßnahmen verschaffen unter: https://www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen/ Welche Maßnahmen im Detail gelten, ist in der bayerischen Verordnung nachzulesen unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/. Die aktuellen Lockerungen betreffen zu weiten Teilen wegfallende Testpflichten, etwa für Gastronomie und Hotellerie, Alten- und Pflegeheime, Freizeiteinrichtungen, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Sportausübung, geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z.B. Geburtstags-, Hochzeitsfeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) etc. Auch die Schulen im Stadtgebiet von Naila gehen nun in den Präsenzbetrieb. Außerdem ändert sich z.B. Folgendes: Allgemeine Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich Gruppen von bis zu 10 Personen treffen, die Anzahl […]




















