Regelungen für Inzidenz über 35: Das gilt ab 30.08. in der Stadt Hof
Da der Inzidenzwert der Stadt Hof an drei Tagen in Folge über dem Schwellenwert 35 lag, gelten ab 30.08. andere Regelungen als im Landkreis Hof, dessen Inzidenz unter 35 liegt. Die Stadt Hof weist in ihrer amtlichen Bekanntmachung insbesondere auf folgende inzidenzabhängigen Regelungen hin, die ab 30.08. im Stadtgebiet gelten (die genannten Testnachweise verstehen sich jeweils als Testnachweise nach Maßgabe von § 4 der 13. BayIfSMV): 1. Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern: Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis verfügen. 2. Besuch von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen: Besuchern darf nur Zutritt gewährt werden, wenn sie einen Testnachweis vorlegen. 3. Sport: In geschlossenen Räumen ist Sport nur mit Testnachweis nach § 4 der 13. BayIfSMV erlaubt, unter freiem Himmel ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet. Auch die Besucher bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen einen Testnachweis vorlegen. 4. […]




















