Geflügelpest: Allgemeinverfügung vom 22. November 2022
Die Geflügelpest breitet sich derzeit weiter aus. Daher hat das Bayerische Umweltministerium veranlasst, dass bayernweit ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben, so auch vom Landkreis Hof. Der Landkreis Hof hat daher zum 22.11.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, die neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von bestimmten Wildvögeln verfügt. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier (2_11_Allgemeinverfuegung-Ausstellungsverbot_Biosicherheit_Fuetterungsverbot-Wildvoegel.pdf (landkreis-hof.de)) nachzulesen. Im Wesentlichen wird darin Folgendes festgelegt: Alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter von bis zu 1.000 Tieren haben verschiedene, in der Allgemeinverfügung beschriebene Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie ähnliche Veranstaltungen, bei denen […]