Landkreis verlängert Allgemeinverfügung zur Geflügelpest inklusive Aufstallungspflicht
Der Landkreis Hof hat seine bestehende Allgemeinverfügung, die ab 12. März 2021 galt, ein weiteres Mal – bis zum 30.04. – verlängert. Darin werden die Regelungen zum Schutz vor Geflügelpest getroffen. Das bedeutet, dass auch die Aufstallungspflicht, die zeitlich befristet war, bis 30.04. verlängert wurde und somit weiterhin zu beachten ist. So müssen alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall oder einem überdachten und gegen Wildvögel abgeschotteten Außengehege halten. Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung gelten unbefristet weiterhin. Besitzer von bis zu einschließlich 100 Tieren müssen werktäglich alle verendeten Tiere notieren, alle Halter bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. Zusätzlich sind Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Haben Geflügelhalter den […]