13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt im Hofer Land
Seit heute, 07.06., gilt wie bereits mitgeteilt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Stadt und Landkreis Hof. Zusätzliche Allgemeinverfügungen sind nicht mehr vorgesehen. Der Wortlaut der Verordnung ist nachzulesen unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/ Die neue Verordnung unterscheidet Maßnahmen für Gebiete mit einer Inzidenz unter 50 (<50) und für Gebiete mit Inzidenz von 50 bis 100 (>50). Dabei ist zu beachten: Auch in der 13. Bay IfSMV ist weiterhin vorgesehen, dass ein Schwellenwert zunächst an fünf Tagen in Folge unterschritten bzw. an drei Tagen in Folge überschritten sein muss, damit neue Lockerungen bzw. Maßnahmen in Kraft treten. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat es ortsüblich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten oder an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde. Die entsprechenden Lockerungen bzw. Maßnahmen treten dann ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft (d.h. am 7. bzw. […]





















