7. Juni 2021

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt im Hofer Land

Seit heute, 07.06., gilt wie bereits mitgeteilt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Stadt und Landkreis Hof. Zusätzliche Allgemeinverfügungen sind nicht mehr vorgesehen. Der Wortlaut der Verordnung ist nachzulesen unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/
 
Die neue Verordnung unterscheidet Maßnahmen für Gebiete mit einer Inzidenz unter 50 (<50) und für Gebiete mit Inzidenz von 50 bis 100 (>50).
Dabei ist zu beachten: Auch in der 13. Bay IfSMV ist weiterhin vorgesehen, dass ein Schwellenwert zunächst an fünf Tagen in Folge unterschritten bzw. an drei Tagen in Folge überschritten sein muss, damit neue Lockerungen bzw. Maßnahmen in Kraft treten. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat es ortsüblich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten oder an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde. Die entsprechenden Lockerungen bzw. Maßnahmen treten dann ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft (d.h. am 7. bzw. 5 nach Unterschreitung bzw. Überschreitung des Schwellenwertes).
 
Dazu der aktuelle Stand:
  • Die Stadt Hof ist in die Gebiete <50 einzuordnen. Die entsprechenden Maßnahmen gelten bereits.
  • Der Landkreis ist aktuell noch in die Gebiete >50 einzuordnen, da der Inzidenzwert 50 hier noch nicht an fünf Tage in Folge unterschritten ist.
    Da der Schwellenwert 50 im Landkreis seit 05.06. unterschritten wird, wäre Mittwoch, der 09.06. der 5. Tag. Somit könnten die Maßnahmen für Gebiete <50 hier frühestens ab Freitag, 11.06., in Kraft treten.
Die aktuellen Regelungen in Stadt und Landkreis Hof sind unserer Website zu entnehmen unter https://www.landkreis-hof.de/aktuelle-regelungen/.
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7. Juni 2021