17. März 2021

Erfolgreiche Initiative: Gutscheine für „Sanierungserstberatung“

Die Initiative „Sanierungserstberatung“, die im März 2019 startete, kann auf zwei erfolgreiche erste Jahre zurückblicken. Auch im Hofer Land erfreut sie sich weiterhin großer Beliebtheit. Sie ermöglicht es Immobilienbesitzern bzw. Kaufinteressenten, eine kostenreduzierte Beratung für die Sanierung ihrer Immobilie in Anspruch zu nehmen.

Entstanden ist die Initiative im Zuge des Kooperationsprojektes „Leerstandsmanagement“ der Landkreise Hof, Bayreuth und Wunsiedel sowie der kreisfreien Städte Hof und Bayreuth. Sie wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit bis zu 90% der Kosten gefördert.

In den vergangenen zwei Jahren konnten im gesamten Geltungsbereich über 150 Gutscheine für eine Sanierungserstberatung an sanierungsinteressierte Antragsteller ausgegeben werden. Besonders groß ist die Nachfrage im Hofer Land. Auch für das Jahr 2021 stehen wieder Gutscheine zur Verfügung.

Ziel der Initiative ist es, Bau- bzw. Kaufinteressenten ihre Skepsis gegenüber der Nutzung von Bestandsgebäuden zu nehmen. Denn die Sanierung kann eine Alternative zum Neubau auf der grünen Wiese sein und so dem Leerstand in Ortskernen entgegenwirken. Der eingebundene Fachberater kann zudem auf öffentliche Gestaltungswünsche und mögliche Förderprogramme hinweisen. Damit wird ein Beitrag zur regionalen Identität der Ortszentren und zur Aufrechterhaltung der regionalen Baukultur geleistet.

Die Sanierungserstberatungen können folgende Aspekte umfassen:

  • Bewertung des Gebäudebestandes
  • Aufzeigen eines Nutzungskonzeptes
  • Beurteilung des energetischen Zustandes und Handlungsempfehlungen
  • Kostenrahmen zum Vorhabens unter Berücksichtigung potenzieller Fördermittel
  • Hinweise zur möglichen weiteren Vorgehensweise (u. a. Bauantrag, denkmalschutzrechtliche Stellungnahme)

Rahmenbedingungen der Beratungsgutscheine

Die Inanspruchnahme der Beratungsgutscheine ist innerhalb der Ortskerne (Innenbereich lt. § 34 BauGB) möglich. Des Weiteren müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Beantragung kann sowohl durch den Eigentümer als auch durch Kaufinteressenten, wenn nachweislich ein Verkaufsinteresse des Eigentümers vorliegt, erfolgen.
  • Das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 errichtet worden sein.
  • Das Objekt muss einen Leerstand von mindestens 24 Monaten und mindestens 50% der Nutzfläche aufweisen.

Umfang der Beratung und Kosten für den Interessenten:

Der Umfang der Beratungen beträgt grundsätzlich 10 Stunden.
Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist durch den Antragssteller ein Eigenanteil von 100,00 € zu zahlen.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Leerstandsmanagements des Landkreises Hof zur Verfügung: Jens-Uwe Werner 09281/57517, Tanja Kämpfer-Hagen 09281/57523, E-Mail-Adresse hausundhof@landkreis-hof.de

 

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