Corona-Maßnahmen ab 1. Dezember 2020
Weiterführende Maßnahmen im Hofer Land Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Das bedeutet vereinfacht insbesondere: Übernachtungsangebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc. Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen Geschlossen ist die Gastronomie Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (außer Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen) Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten indoor sind geschlossen Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer. Veranstaltungen aller Art sind untersagt (außer Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz) Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen





















