26. Februar 2021

Stadt und Landkreis Hof verändern Allgemeinverfügungen

Stadt und Landkreis Hof haben heute erneut ihre derzeit geltenden Allgemeinverfügungen verlängert bzw. in Teilen geändert.

Die Änderung bezieht sich sowohl in der Stadt als auch im Landkreis auf die bis dato geltende Regelung hinsichtlich der Abschlussklassen der Gymnasien und FOS/BOS. In diesem Punkt orientieren sich Stadt und Landkreis ab dem 1. März an der Verordnung des Freistaates Bayern. Das bedeutet, die Abschlussklassen der Gymnasien sowie der FOS/BOS und Berufsschulen kehren ab Montag (01.03.21) in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht (überall dort, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können) zurück.

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis Hof, die insbesondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen sowie Kliniken festlegen (die Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier,die der Stadt Hof hier) behalten bis einschließlich 7. März ihre Gültigkeit.

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26. Februar 2021