1. März 2021

Pilotprojekt „Digitaler Bauantrag“ im Landkreis Hof geht an den Start

Ab sofort können im Landkreis Hof alle bauaufsichtlichen Anträge und Anzeigen, wie zum Beispiel Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Baubeginnsanzeigen, digital eingereicht werden.

Der Landkreis Hof wurde bereits im Herbst 2019 als einer von fünf Landkreisen in Bayern für das Pilotprojekt „Digitale Baugenehmigung“ ausgewählt. Seitdem laufen im Hintergrund vorbereitende Maßnahmen zur technischen Umsetzung. Diese sind nun abgeschlossen, sodass das Projekt nun in die Testphase gehen kann. In dieser soll die Handhabe erprobt, Fehlerquellen ermittelt und so das Online-Verfahren optimiert werden.

Dazu können die entsprechenden Anträge und Anzeigen in einem geführten Prozess digital ausgefüllt sowie Baupläne hochgeladen und direkt an die zuständigen Mitarbeiter im Landkreis Hof geschickt werden. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch den Entwurfsverfasser.

Alle Anträge sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/bauwesen/ zu finden. Um die digitalen Bauantragsformulare nutzen zu können, benötigt der Antragsteller lediglich zur Authentifizierung eine BayernID mit dem Personalausweis oder dem Softwarezertifikat Authega.

Eine Verpflichtung zur digitalen Einreichung besteht nicht. Anträge können, falls gewünscht, auch weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass Bauanträge - egal ob digital oder in Papierform - ab sofort nicht mehr bei der Gemeinde, sondern ausschließlich beim Landratsamt eingereicht werden müssen.

Ausnahmen bilden nachstehende Anträge, die nach wie vor bei der Gemeinde eingereicht werden müssen:

-       Genehmigungsfreistellungverfahren in Papierform

-       Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen in Papierform

-      Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes

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1. März 2021