Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren

Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren

Für Sie zuständig:

André Frank

Fachbereichsleiter
(zuständig für Sonderbauten und Außenbereichsvorhaben im gesamten Landkreis Hof)

Telefon: 09281 57-378
Telefax: 09281 57-11-378
E-Mail: andre.frank@landkreis-hof.de

Fachbereich: 401
Raum Nr.: 206

zurück

Jürgen Graf

(zuständig für die Gemeinden Döhlau, Köditz, Münchberg, Regnitzlosau, Rehau, Schwarzenbach an der Saale, Sparneck, Stammbach, Weißdorf und Zell im Fichtelgebirge)

Telefon: 09281 57-246
Telefax: 09281 57-481
E-Mail: juergen.graf@landkreis-hof.de

Fachbereich: 401
Raum Nr.: 208

zurück

Melanie Schneider

Stellvertreterin des Fachbereichsleiters

(zuständig für die Gemeinden Bad Steben, Berg, Feilitzsch, Gattendorf, Geroldsgrün, Helmbrechts, Issigau, Konradsreuth, Leupoldsgrün, Lichtenberg, Naila, Oberkotzau, Schauenstein, Schwarzenbach a. Wald, Selbitz, Töpen und Trogen)

Telefon: 09281 57-379
Telefax: 09281 57-11-379
E-Mail: melanie.schneider@landkreis-hof.de

Fachbereich: 401
Raum Nr. 208

zurück

Simone Till

(zuständig für Bauüberwachung-rechtlich und Mängelverfahren)

Telefon: 09281 57-218
Telefax: 09281 57-11-218
E-Mail: simone.till@landkreis-hof.de

Fachbereich: 401
Raum Nr.: 214

zurück

Sabine Wendler

(Information, Assistenz)

Telefon: 09281 57-376
Telefax: 09281 57-11-376
E-Mail: sabine.wendler@landkreis-hof.de

Fachbereich: 401
Raum Nr.: 212

zurück

Formulare:

Bauformulare

Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

zurück

Erhebungsbogen_Baugenehmigung

zurück

Bautafel

zurück

Anzeige_Bauunterbrechung

zurück

Abweichung_Bauantrag

zurück

Antrag_Befreiung

zurück

Erklärung_BauGB

zurück

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

zurück

Merkblätter:

Bayerische Bauordnung 2008

... für Sie als PDF-Dokument zur Ansicht und zum Download.
Sie benötigen den Acrobat Reader von Adobe.

zurück
zurück

Broschüre "Rund um die Gartengrenze"

... für Sie als PDF-Dokument zur Ansicht und zum Download.
Sie benötigen den Acrobat Reader von Adobe.

zurück

Bauherrenmerkblatt

... für Sie als PDF-Dokument zur Ansicht und zum Download.
Sie benötigen den Acrobat Reader von Adobe.

zurück

Das Landratsamt Hof nimmt am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil.

Um ein digitales Verfahren zu ermöglichen ist am 01.03.2021 die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) in Kraft getreten. Damit können verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt werden (vergleichbar mit der Elster-Steuererklärung). Baupläne und Bauvorlagen werden ebenso in digitaler Form im pdf-Format hochgeladen.

Es bleibt aber noch möglich schriftliche Anträge vorzulegen.

Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Die Einreichung in 1-facher Ausfertigung ist ausreichend.

Umfang und Inhalt der üblicherweise vorzulegenden Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt. Von Ihrem Planfertiger vollständig und sorgfältig erstellte Bauvorlagen tragen wesentlich zum zügigen und reibungslosen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens bei. Die Nachforderung fehlender bzw. Ergänzung unvollständiger oder nicht aktueller Unterlagen führt zu vermeidbaren Verzögerungen der Bearbeitungsdauer.

An Bauvorlagen werden insbesondere benötigt:

  • ein aktueller amtlicher Lageplan mit dem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (erhältlich beim Vermessungsamt oder der zuständigen Gemeinde)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Entwässerungspläne

In der Praxis führen häufig folgende fehlende bzw. unvollständige Angaben zu Verzögerungen:

  • Berechnung und Darstellung der Kfz-Stellplätze mit Zufahrten
  • genaue Bezeichnung der Nutzung der Räume
  • Rettungswege
  • Angaben zum baulichen Brandschutz (z.B. Brandwände, Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile)
  • Abstandsflächen und Brandschutzabstände
  • Darstellung angrenzender Gebäude
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche und des umbauten Raums
  • Nachbarunterschriften
zurück