Ab 7.11. steht Krankenhaus-Ampel auf GELB
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger? Der aktuelle Wert liegt für Bayern über der kritischen Intensivbettenauslastung von mehr als 450 COVID-19- Patienten auf Intensivstationen (siehe http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#kennzahlen) Daher gilt ab morgen folgendes: – Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmen: In der Grundschule ist eine Stoffmaske ausreichend, ansonsten eine medizinische Maske. – Wo bisher 3G gültig war, gilt 3G-Plus: Wer nicht geimpft ist, benötigt für den Zugang einen aktuellen negativen PCR-Test. Die Maskenpflicht in Innenräumen, das Abstandsgebot und ggf. Personenobergrenzen bleiben dabei bestehen. – Davon ausgenommen sind Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive: Hier gilt 3G – es ist auch weiterhin der Zugang mit einem Schnelltest möglich. – In Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen gilt verpflichtend 2G.