Für Jäger zu beachten: Allgemeinverfügung zur Schweinepest
Das Landratsamt Hof erlässt zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinpopulation eine Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest, die von den Jägern im Gebiet des Landkreises zu beachten ist und am 23. Oktober 2021 in Kraft tritt. Aufgrund der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei einem Frischling im Landkreis Meißen müssen gemäß Vorgaben des Freistaats Bayern nun auch im Landkreis Hof die Monitoringmaßnahmen verstärkt werden. Die bisherige Untersuchung von tot aufgefundenen Wildschweinen ist nun auf erlegte Wildschweine zu erweitern, da es sich bei dem positiv auf Afrikanische Schweinepest getesteten Frischling im Landkreis Meißen um ein erlegtes Wildschwein handelte, das scheinbar gesund war. Gemäß der Allgemeinverfügung haben die Jagdausübungsberechtigten daher im Landkreis Hof jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fundortes/ Erlegeortes dem Veterinäramt des Landkreises Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof, […]





















