19. Oktober 2021

Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren ab 2022

Im Rahmen eines Pressegespräches hat Landrat Dr. Oliver Bär gemeinsam mit Herbert Pachsteffl, Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes, und Kreiskämmerer Dietmar Scholz die aktuelle Situation des Müllmarktes erörtert und über eine mögliche Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 2022 informiert.

„Der Landkreis Hof hat letztmals zum 1. Januar 2009 die Abfallentsorgungsgebühren erhöht. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, Schwankungen auf dem Abfallentsorgungsmarkt auszugleichen, im Jahr 2014 konnten wir die Müllgebühren sogar reduzieren. Zuletzt hat sich die die Situation allerdings deutlich verändert, sodass nun Handlungsbedarf besteht“, so Landrat Dr. Bär.
Dies zeigt sich insbesondere im Entsorgungspreis von Altholz und Bauschutt. Darüber hinaus könnte es zu einer weiteren Kostensteigerung durch den Emissionshandel kommen. Auch entsprechende Tariferhöhungen führen seit 2009 zu einem gewissen Anpassungsdruck, erklärt Herbert Pachsteffl.

Um eine kostendeckende Gebühr zu erreichen, sollen die einzelnen Gebührensätze im Landkreis Hof um 30% erhöht werden. Die Anpassung entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung seit 2009 von 2,3%.
„Ein 4-Personen-Haushalts zahlt aktuell bei durchschnittlicher Leerungszahl der meistverbreiteten Tonne (80 Liter) 139,20 € pro Jahr für Rest-, Altpapier- und Biomüll. Künftig wären es dann 180,96 €. D.h. die Erhöhung würde einen jährlichen Mehraufwand von 41,76 € bzw. rund 3,50 € im Monat bedeuten“, so Kreiskämmerer Dietmar Scholz.

Auf Basis der aktuellen Situation beträgt der Kalkulationszeitraum drei Jahre. Mitte November soll der Kreistag über die Anpassung der Gebühren abstimmen.

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19. Oktober 2021