30. September 2021

Kabinett beschließt weitere Lockerungen:

Bayern verlängert seine Corona-Schutzmaßnamen um weitere vier Wochen bis 29. Oktober. Das hat das Bayerische Kabinett heute bekannt gegeben. Allerdings gibt es weitere Lockerungen.

1. Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.

2. Ab dem 1. Oktober dürfen Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.

3. Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.

4. In der kommenden Advents- und Weihnachtszeit sind – vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage – unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.

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30. September 2021