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Berufe des Gesundheitswesens, Medizinalaufsicht

Berufe des Gesundheitswesens, Medizinalaufsicht Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter: Für bestimmte gesetzlich geregelte nichtärztliche Heilberufe (z. B. Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und med. Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent) besteht bei selbstständiger Berufsausübung nach Art. 12 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Näheres können Sie dem Merkblatt: Anmeldung nichtärztlicher Heilberufe (Download) entnehmen. Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den Meldebogen „Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit“ (Download). Außerdem achtet das Gesundheitsamt darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Melden Sie eine Tätigkeit als Heilpraktiker daher mit dem „Meldebogen für Heilpraktiker“ (Download) beim Gesundheitsamt an. Wegen des Anmeldeverfahrens zur Heilpraktikerprüfung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich 301 (Herr Zirbs).

Wohngeld

Sie haben die Möglichkeit, der Wohngeldstelle Dokumente, Anträge, Nachweise etc. einfach per Dateiupload zu übermitteln oder ggf. nachzureichen. Nach Absenden der Dokumentenübermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail (hier online buchen). Bitte buchen Sie für Ihre Vorsprachen in der Wohngeldstelle vorab einen Termin (per Mail oder telefonisch in der Zeit von 10 bis 12 Uhr). Sie haben aber auch die Möglichkeit, schnell und einfach hier einen Online-Termin zu buchen.

Betreuungsstelle

Betreuungsstelle Für Sie zuständig:Formulare: Leistungen für Bildung und Teilhabe Lernförderung Vollmacht – Fahrerlaubnis Unterschriftsschablone – Fahrerlaubnis Jagdpachtflächen (Erklärung zum Jagdscheinantrag) Jagdschein – Verlängerung mit Erklärung Jagdschein – Erstantrag Anmeldung Heilpraktikerprüfung Sprengstoff – Antrag Bedürfnisbescheinigung – Sprengstoff Merkblätter: Was ist eine rechtliche Betreuung? Die rechtliche Betreuung ist im § 1814 ff Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht, Abteilung für Betreuungssachen (umgangssprachlich: Betreuungsgericht) für Erwachsene eingerichtet, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die rechtliche Betreuung bedeutet keinesfalls „Entmündigung“ oder „Bevormundung“. Aufgabe des rechtlichen Betreuers ist, die notwendigen Unterstützungsleistungen zu organisieren. Mit dem missverständlichen Begriff der „Betreuung“ ist nicht gemeint, dass ein rechtlicher Betreuer die zu betreuende Person […]

Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht Für Sie zuständig:Formulare: Leistungen für Bildung und Teilhabe Lernförderung Vollmacht – Fahrerlaubnis Unterschriftsschablone – Fahrerlaubnis Jagdpachtflächen (Erklärung zum Jagdscheinantrag) Jagdschein – Verlängerung mit Erklärung Jagdschein – Erstantrag Anmeldung Heilpraktikerprüfung Sprengstoff – Antrag Bedürfnisbescheinigung – Sprengstoff Merkblätter: Anfragen und Auskünfte richten Sie bitte an: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-4411 Fax: 0921 605-2900 E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de Homepage: www.zbfs.bayern.de Für den Bereich des Schwerbehindertenrechts stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – ZBFS einen umfassenden Service für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Dieser Service umfasst u.a. Auskunft und Beratung sowie die Antragsbearbeitung in den verschiedensten Rechtsbereichen (z.B. Feststellung eines Grades der Behinderung, Rechte im Arbeitsleben usw.).