Berufe des Gesundheitswesens, Medizinalaufsicht

Berufe des Gesundheitswesens, Medizinalaufsicht

Für Sie zuständig:

Eva Winterling

Telefon: 09281 721-12
Telefax: 09281 16873
E-Mail: eva.winterling@landkreis-hof.de

Fachbereich: 303
Gebäude: Theaterstraße 8, 95028 Hof, Raum Nr. 32

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Für bestimmte gesetzlich geregelte nichtärztliche Heilberufe (z. B. Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und med. Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent) besteht bei selbstständiger Berufsausübung nach Art. 12 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes eine Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

Näheres können Sie dem Merkblatt: Anmeldung nichtärztlicher Heilberufe (Download) entnehmen.

Für Ihre Anmeldung verwenden Sie bitte den Meldebogen „Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit“ (Download).

Außerdem achtet das Gesundheitsamt darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt. Melden Sie eine Tätigkeit als Heilpraktiker daher mit dem „Meldebogen für Heilpraktiker“ (Download) beim Gesundheitsamt an.

Wegen des Anmeldeverfahrens zur Heilpraktikerprüfung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich 301 (Herr Zirbs).

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