Wohngeld
Für Sie zuständig:
Verena Jahn
(zuständig für die Buchstaben A - J)
Telefon: 09281 57-380
Telefax: 09281 57-11-380
E-Mail: verena.jahn@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 051
Timo Wohn
(zuständig für die Buchstaben Q - Z)
Telefon: 09281 57-283
Telefax: 09281 58340
E-Mail: timo.wohn@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 053
Kerstin Gemeinhardt
(zuständig für die Buchstaben K - P)
Telefon: 09281 57-448
Telefax: 09281 58340
E-Mail: kerstin.gemeinhardt@landkreis-hof.de
Fachbereich: 302
Raum Nr.: 053
Formulare:
Merkblätter:
Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Im Wohngeld gibt es folgende Leistungsarten:
- Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung
Anträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung oder bei der Wohngeldstelle im Landratsamt Hof. Bei diesen Stellen müssen Sie auch die vollständig ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Nachweisen einreichen.
Weitere allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie im BayernPortal, Informationen zum Beantragungsverfahren Wohngeld hier unter diesem Link.