Wohngeld

Wohngeld

Für Sie zuständig:

Nadine Breitenfelder

Telefon: 09281 57-286
Telefax: 09281 57-460
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 051

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Iris Meister

Telefon: 09281 57-568
Telefax: 09281 57-11-568
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 051

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Lisa Weber

Telefon: 09281 57-284
Telefax: 09281 57-11-284
E-Mail: lisa.weber@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 055

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Verena Jahn

(zuständig für die Buchstaben A - J und Sd - Z)

Telefon: 09281 57-380
Telefax: 09281 57-11-380
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 053

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Timo Wohn

(zuständig für Heimbewohner A - Z / Eingliederungshilfe SGB IX)

Telefon: 09281 57-283
Telefax: 09281 57-11-283
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 055

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Kerstin Gemeinhardt

(zuständig für die Buchstaben K - Sch)

Telefon: 09281 57-448
Telefax: 09281 57-11-448
E-Mail: wohngeld@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 053

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Formulare:

Merkblätter:

„Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Unterhttps://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.“

Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.

Im Wohngeld gibt es folgende Leistungsarten:

  • Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

Anträge für Miet- bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stadt- / Gemeindeverwaltung oder bei der Wohngeldstelle im Landratsamt Hof. Bei diesen Stellen müssen Sie auch die vollständig ausgefüllten Anträge mit den erforderlichen Nachweisen einreichen.

Weitere allgemeine Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie im BayernPortal, Informationen zum Beantragungsverfahren Wohngeld hier unter diesem Link.

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