Neue Regelungen für Grenzgänger, Grenzpendler und Betriebe
Die Regionen entlang der Grenze zur Tschechischen Republik haben in Absprache mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium entschieden, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Deshalb erlassen u. a. die Landkreise Cham, Neustadt a. d. Waldnaab, Tischenreuth, Wunsiedel sowie Stadt und Landkreis Hof eine gleichlautende Allgemeinverfügung. Diese sieht insbesondere neue Regelungen für Grenzgänger und Grenzpendler in Betrieben vor. Hintergrund dessen sind die anhaltend hohen Inzidenzwerte in den Nachbarregionen. Der wesentliche Inhalt der Allgemeinverfügung: Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet haben, das als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen ist, sind verpflichtet, sich auf direktem Weg an ihre Arbeitsstelle sowie ihre Ausbildungs- oder Studienstätte in Stadt und Landkreis Hof zu begeben. Nach Beendigung der Arbeit bzw. Ausbildungs- oder Studienzeit sind die Grenzgänger verpflichtet die Stadt und den Landkreis Hof auf direktem Weg wieder zu verlassen. Während des Aufenthaltes in Stadt und Landkreis Hof […]