Schutz vor Geflügelpest: Allgemeinverfügung gilt ab 9.12. im Landkreis Hof
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest Um der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest vorzubeugen, gilt in Bayern ein Verbot von Geflügel-Ausstellungen und -Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern. Auch das Landratsamt Hof hat am 08.12. eine entsprechende Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Hof erlassen, die ab 9.12. gilt. Die Regelungen und der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung sind hier nachzulesen: Allgemeinverfuegung-Biosicherheitsmassnahmen-Gefluegelpest-Dez2021.pdf Es gilt insbesondere Folgendes: Im gesamten Landkreis Hof gilt ein allgemeines Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel; für weitere Details s. Allgemeinverfügung). Das bedeutet: Singvögel, die im Winter gerne etwa im Garten oder auf dem Balkon gefüttert werden, sind vom Fütterungsverbot ausgenommen sind. Wildvögel wie Enten, Gänse etc. hingegen sollen ausdrücklich NICHT gefüttert werden. Für Halter (privat oder gewerblich) von […]