9. November 2021

Änderungen der Corona-Regelungen für Schüler

Wie die bayerische Staatsregierung mitteilt, wird die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 10. November 2021 (Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert:

  • Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
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9. November 2021