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Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Zur optimalen Reinigung von Abwässern haben sich viele Städte und Gemeinden an zwei große leistungsfähige Kläranlagen der Abwasserverbände „Selbitztal“ und „Saale“ angeschlossen. Große leistungsfähige Anlagen haben eine Reinigungsleistung bis 98 % und gewährleisten einen fast reinen Abfluss in die Gewässer, wie hier z. B. in die Selbitz und die Sächsische Saale. Ist kein Anschluss an eine zentrale Kläranlage möglich, müssen die häuslichen Abwässer in „Kleinkläranlagen“ selbst gereinigt werden. Hierzu wurden Abwasserkonzepte erarbeitet, die bei den Städten, Gemeinden und Märkten eingesehen werden können.

Altlasten und Bodenschutz

Altlasten und Bodenschutz Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Altlasten sind Belastungen der Umwelt, vor allem des Bodens und des Wassers, durch Stoffe/Abfälle und sonstige umweltgefährdende Stoffe im Bereich von Altablagerung und Altstandorten, wenn auf Grund einer Gefährdungsabschätzung feststeht, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Bei Erwerb von Altstandorten und Altlastenverdachtsflächen kann nur empfohlen werden, eine orientierende Untergrunduntersuchung festzustellen, ob irgendwelche schädliche Verunreinigungen im Boden oder Grundwasser vorhanden sind. Auch im Landkreis Hof wurden die wesentlichen Merkmale zu den einzelnen Standorten im Altlastenkataster erfasst und sind somit dokumentiert.

Immissionsschutz

Immissionsschutz Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Ziel des gesetzlich geregelten Immissionsschutzes ist es, die auf den Menschen und seine gesamte Umwelt wirkenden Immissionen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen) so gering wie möglich zu halten. Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen Verordnungen. Zweck des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden (wie z.B. vor Brand- oder Störfallgefahren), zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Auch bei Beschwerden über falsche Brennstoffe, Geruch und Gestank, Erschütterungen und Lärm stehen die Mitarbeiter des Umweltschutzes gerne mit Rat und Tat zur Seite.