Ab 16.11.: Wegfall Isolationspflicht für positiv Getestete – andere Schutzmaßnahmen gelten
Wegfall der Isolationspflicht für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete ab 16.11.2022 – andere Schutzmaßnahmen gelten: Ab Mittwoch, 16. November 2022, gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Das hat das Gesundheitsministerium mitgeteilt. Vulnerable Gruppen sollen durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. Am heutigen Dienstag hat das Gesundheitsministerium Einzelheiten zum Wegfall der Corona-Isolationspflicht mitgeteilt: https://www.stmgp.bayern.de/…/holetschek-informiert…/. Die neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) tritt demnach am 16.11. in Kraft. Die neuen Regelungen gelten ab 16.11.2022 auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden. Das heißt: Für sie endet die Isolationspflicht mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann die neu geregelten Schutzmaßnahmen. Folgende Schutzmaßnahmen sind laut Gesundheitsministerium auch nach Wegfall der Isolationspflicht von positiv Getesteten einzuhalten: […]





















