Corona Pressemitteilungen

Umzug der zentralen Teststation: Ab 14.11. in der Ernst-Reuter-Str. 62 in Hof

Die gemeinsame zentrale Teststation von Stadt und Landkreis Hof (die bisherige Teststation „Freiheitshalle“) zieht vom Bahnhof Neuhof in das Gebäude des ehemaligen Impfzentrums Hof an der Ernst-Reuter-Str. 62 in Hof. Ab Sonntag, 14.11.2021, stehen die Dienste der Teststation dort zu den üblichen Zeiten zur Verfügung: Montag bis Sonntag: 9:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 16:00 Uhr PCR- und Schnelltests Informationen zu Testmöglichkeiten im Hofer Land finden Sie unter: https://www.landkreis-hof.de/testmoeglichkeiten  

Bitte beachten: Impfzentrum Hofer Land am 11.11. geschlossen

Bitte beachten: Impfzentrum Hofer Land morgen geschlossen Das Impfzentrum Helmbrechts hat am morgigen Donnerstag, den 11. November, aus organisatorischen Gründen einen Tag geschlossen. Es wurden für morgen auch keine Termine vergeben. Am Freitag hat das Impfzentrum zu den gewohnten Zeiten (10:15 – 14:15 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr) sowohl für terminierte Personen als auch für Menschen, die sich spontane impfen lassen möchten, wieder geöffnet.

Corona-Pandemie: Landkreis Hof gibt „regional erhöhte Belastung“ bekannt

Der Landkreis Hof hat heute eine „Regional erhöhte Belastung“ bekanntgegeben. Wie in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diesen Fall vorgesehen, hat der Landkreis Hof heute eine regional erhöhte Belastung durch die Corona-Pandemie amtlich bekannt gegeben, da nach den Zahlen des DIVI-Intensivregisters im Leitstellenbereich des Landkreises Hof 80 % der verfügbaren Intensivbetten belegt sind und zugleich im Gebietsbereich des Landkreises Hof die vom Robert Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz über einem Wert von 300 liegt. An den im Landkreis Hof geltenden Regelungen und Maßnahmen ändert sich dadurch derzeit nichts, da bayernweit bereits die Maßnahmen der bayerischen Krankenhaus-Ampel Stufe ROT gelten. Die regional erhöhte Belastung (sog. „Hot Spot“) ist in §17a der 14. ByIfSMV grundsätzlich wie folgt geregelt: Ab dem nächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag gelten im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt regional die verstärkten Maßnahmen der Krankenhaus-Ampel Stufe ROT […]

Änderungen der Corona-Regelungen für Schüler

Wie die bayerische Staatsregierung mitteilt, wird die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 10. November 2021 (Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert: Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres. Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

Ab 9.11. steht die Krankenhaus-Ampel auf ROT

Aufgrund der Intensivbetten-Auslastung mit COVID-19-Patienten in Bayern wurde die bayerische Krankenhausampel am 08.11.2021 auf ROT gesetzt. Ab dem 09.11.2021 gelten somit die entsprechenden verstärkten Maßnahmen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.   Das heißt im Wesentlichen, dass ab 9.11.2021 zusätzlich Folgendes gilt: – 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßig Tests bei Kontakt mit anderen Personen – 3G plus für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen – 2G ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur und Sportveranstaltungen – Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.  

Ab 7.11. steht Krankenhaus-Ampel auf GELB

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger? Der aktuelle Wert liegt für Bayern über der kritischen Intensivbettenauslastung von mehr als 450 COVID-19- Patienten auf Intensivstationen (siehe http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#kennzahlen) Daher gilt ab morgen folgendes: – Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Für Kinder und Jugendliche gelten Ausnahmen: In der Grundschule ist eine Stoffmaske ausreichend, ansonsten eine medizinische Maske. – Wo bisher 3G gültig war, gilt 3G-Plus: Wer nicht geimpft ist, benötigt für den Zugang einen aktuellen negativen PCR-Test. Die Maskenpflicht in Innenräumen, das Abstandsgebot und ggf. Personenobergrenzen bleiben dabei bestehen. – Davon ausgenommen sind Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive: Hier gilt 3G – es ist auch weiterhin der Zugang mit einem Schnelltest möglich. – In Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen gilt verpflichtend 2G.

Bayerisches Kabinett beschließt neue Corona-Maßnahmen

Angesichts der aktuellen pandemischen Situation hat das Bayerische Kabinett folgende Maßnahmen beschlossen: Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) bleibt zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen. Folgende Punkte werden mit Wirkung zum Samstag, 6. November, geändert:  1. Maskenpflicht in Schulen nach den Herbstferien: Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn (Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken). Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer […]

Impfaktion am 9.11. in Naila

Am Dienstag, den 09.11.2021, bietet das Impfzentrum Hofer Land ein Impfen vor Ort in der Frankenhalle in Naila an. Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler sowie deren Angehörige. Aber auch bislang Ungeimpfte, ältere Bürgerinnen und Bürger oder Personen, für die das Impfzentrum schwer erreichbar ist, sind eingeladen, den Impftermin vor Ort wahrzunehmen. Die Impfungen finden ohne vorherige Terminvereinbarung in der Zeit von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Angeboten wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Mitzubringen sind ein gültiger Ausweis und – falls vorhanden – ein Impfbuch. Es werden sowohl Erstimpfungen als auch Folgeimpfungen durchgeführt.

Geänderte Regelung zur Quarantäne

Der Freistaat Bayern hat die Regelungen zur Quarantäne geändert:   Ab heute, 02.11., können sich Kontaktpersonen von Infizierten frühestens nach sieben Tagen freitesten, um die Quarantäne frühzeitig zu verlassen, statt wie bisher nach fünf Tagen. Gleiches gilt für Geimpfte (sowie Genesene mit zusätzlicher Impfung), die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Voraussetzung für die Freitestung und Beendigung der Quarantäne ist jeweils, dass während der häuslichen Isolierung keine typischen Krankheitszeichen von COVID-19 aufgetreten sind.   Grund für die Änderung dieser Regelung ist gemäß Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten von asymptomatischen engen Kontaktpersonen mittels der Fünf-Tage-Frist häufig nicht gelingt, da oft erst nach dem fünften Tag oder später eine Infektion nachgewiesen werden kann.   Zudem ermöglicht die angepasste Allgemeinverfügung es den Behörden vor Ort, strengere Quarantäneregeln zu erlassen, etwa bei einem regional erhöhten Ausbruchsgeschehen.   Die […]

Impfaktion an der Hochschule Hof

Am Mittwoch, den 3. November 2021, findet an der Hochschule in Hof eine weitere Impfaktion statt. Diese richtet sich neben Studenten der Hochschule ausdrücklich auch an die Allgemeinheit. Zwischen 11:00 und 17:00 Uhr besteht die Möglichkeit, sich im B-Gebäude der Hochschule (Raum B001/002) mit dem Impfstoff von Biontech gegen das Coronavirus immunisieren zu lassen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Mitzubringen sind Impfpass und Personalausweis. Für Rückfragen steht das Hochschulteam unter Email wintersemester2021@hof-university.de zur Verfügung. Alle Infos zur Impfaktion finden Sie auch unter www.campuls.hof-university.de/aktuelles/am-03-november-impfaktion-an-der-hochschule-hof-fuer-alle-geoeffnet/

Ab 02.11.: BRK-Teststation in Münchberg

Ab Dienstag, den 2. November 2021, öffnet in Münchberg die vom BRK-Kreisverband Hof betriebene Corona-Teststation. In den Räumen des BRK-Hauses Münchberg werden von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 16:00 Uhr Schnelltests zum Preis von 15 € angeboten. Für Berechtigte ist die Testung gegen Nachweis kostenfrei. Der Zugang zur Teststation erfolgt über die Otto-Kalbskopf-Straße. Aus organisatorischen Gründen bittet der BRK-Kreisverband vorab um eine Online-Registrierung unter www.meintest.brk.de. Bitte bringen Sie zum Test einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Die Bezahlung ist nur bargeldlos möglich und kann entweder direkt im Online-Anmeldeportal erfolgen, oder vor Ort an der Teststation durch alle gängigen bargeldlosen Zahlungsmethoden.

Impfaktion am Filmtage-Wochenende in Hof

Das Impfzentrum Hofer Land bietet auch nach der Schließung des Hofer Impfzentrums weitere Impftermine vor Ort in Hof an. Anlässlich der Internationalen Hofer Filmtage und des verkaufsoffenen Sonntags führt das Impfzentrum Hofer Land am Filmtage-Wochenende an folgenden Terminen eine Impfaktion vor Ort in der Hofer Altstadtpassage durch: – Samstag, 30. Oktober, von 15:00-21:00 Uhr – Sonntag, 31. Oktober von 13:00-17:00 Uhr Ort an beiden Tagen: in der Altstadtpassage gegenüber „Trend Optik“ (Marienstraße 11, 95028 Hof) Angeboten wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Eine Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument und – falls vorhanden – der Impfpass.

Impfzentrum versorgt Heime mit Drittimpfung

Das Impfzentrum Hofer Land ist derzeit wieder verstärkt mit mobilen Teams in Pflegeheimen und Einrichtungen unterwegs. Auf Wunsch können dort zum Beispiel Hochbetagte, Immunschwache und Pflegekräfte, deren Zweitimpfung bereits sechs Monate zurückliegt, eine Drittimpfung erhalten. Der Bedarf in den Heimen war dazu zuvor vom Impfzentrum abgefragt und der Einsatzplan erstellt worden. Nun sind die mobilen Impfteams vom 22. Oktober bis aktuell 5. November wieder täglich vor Ort unterwegs. Insgesamt werden 16 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Hof besucht. Auch weiterhin können sich interessierte Einrichtungen beim zentralen Impfzentrum melden. „Die Situation ist inzwischen anders als zu Beginn der Impfkampagne,“ erklärt Marco Vödisch, Leiter des zentralen Impfzentrums Hofer Land. „Auch die niedergelassenen Ärzte können und sollen Impfungen in Heimen durchführen. Für manche Einrichtungen ist es allerdings praktischer, wieder eine größere Impfaktion durchs Impfzentrum durchführen zu lassen. Hierfür stehen wir sehr gerne zur […]

Änderung der Testverordnung – kostenfreie Tests werden größtenteils ab 11.10. eingestellt

Die bis dato kostenlosen sogenannten „Jedermanns-“ oder „Bürgertests“ werden zum 11.10.2021 eingestellt. Dies regelt die neue Testverordnung des Bundes. Das bedeutet: künftig können sich asymptomatische Personen nur dann testen lassen, wenn sie die Kosten für den Test selbst übernehmen. Kostenlose Tests – sowohl PCR- als auch Schnelltests – sind ab dem 11.10. nur noch für bestimmte Personen möglich: Personen, für die aus medizinischen Gründen keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Gleiches gilt für Kontaktpersonen, Verdachtsfälle, etc. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den […]

Kabinett beschließt Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter

Das Bayerische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung erneut Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Demnach gilt ab morgen (Mittwoch, 6. Oktober) Folgendes: 1. Es werden Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen: – 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang. – Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also (Beispiele): Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u. v. m. – Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben. – Voraussetzung […]

Kabinett beschließt weitere Lockerungen:

Bayern verlängert seine Corona-Schutzmaßnamen um weitere vier Wochen bis 29. Oktober. Das hat das Bayerische Kabinett heute bekannt gegeben. Allerdings gibt es weitere Lockerungen. 1. Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird. 2. Ab dem 1. Oktober dürfen Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter […]

Impfzentrum Hofer Land: Impfbetrieb ab Freitag, 01.10., ausschließlich in Helmbrechts

Ab Freitag, den 01.10.2021, findet der Impfbetrieb des zentralen Impfzentrums Hofer Land ausschließlich am Standort Helmbrechts (Gustav-Weiß-Straße 7) statt. Der Betrieb im Hofer Impfzentrum wird, wie angekündigt, zum 30.09. eingestellt. In der Stadt Hof sind weiterhin mobile Impfaktionen geplant. Darüber hinaus führen auch die niedergelassenen Ärzte überall in Stadt und Landkreis Hof die Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus durch. Impfungen sind in Helmbrechts derzeit sowohl mit vorheriger Terminvereinbarung als auch spontan ohne Termin möglich. Es wird der Impfstoff von Biontech verimpft, vom Impfstoff von Johnson & Johnson sind momentan noch geringe Restbestände verfügbar.   Die Öffnungszeiten des Impfzentrums Hofer Land in Helmbrechts ab 1. Oktober: Montag-Freitag von 10:15 Uhr – 14:15 Uhr und von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr Samstag, Sonn-/Feiertag geschlossen. Adresse: Gustav-Weiß-Str. 7, 95233 Helmbrechts   Anmeldungen für das Impfzentrum Hofer Land sind weiterhin telefonisch unter 09281/57-777 oder online […]

Sonder-Impfaktion zum Hofer Herbstmark

Im Rahmen des Hofer Herbstmarktes finden am Wochenende (Samstag und Sonntag, 25. & 26.09.21) Impfaktionen statt. Jeweils von 13:00 bis 17:00 Uhr werden im neuen technischen Rathaus (Karolinenstr. 17) Impfungen durch ein Impfteam des Impfzentrums Hofer Land durchgeführt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Mitzubringen ist ein Ausweisdokument sowie – falls vorhanden – das Impfbuch und ggf. ein Nachweis über eine durchgemachte Covid 19-Erkrankung. Es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Impfstoff von Biontech oder nach Verfügbarkeit auch mit dem vorhandenen Kontingent von Johnson & Johnson impfen zu lassen. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist lediglich eine Impfung notwendig. Der vollständige Impfschutz ist zwei Wochen nach der Impfung erreicht. Die Zweitimpfung mit dem Impfstoff von Biontech kann nach frühestens drei Wochen im Impfzentrum Helmbrechts (Gustav-Weiß-Straße 7) oder beim Hausarzt durchgeführt werden.

Verkürzung der Quarantänezeit für enge Kontaktpersonen von Covid-Fällen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Regelungen zur Quarantänezeit für enge Kontaktpersonen von Covid-Fällen geändert. Damit gelten ab sofort folgende, neuen Vorgaben: Wird eine Person als enge Kontaktperson eines Covid-Falls eingestuft, legt das Gesundheitsamt eine reguläre Quarantänezeit von 10 Tagen Die Quarantänezeit endet automatisch nach 10 Tagen, soweit Symptomfreiheit besteht. Ein negativer Test ist nicht notwendig. Die 10-tägige Quarantänezeit kann unter der Voraussetzung, dass Symptomfreiheit besteht, verkürzt werden. Dazu bestehen zwei Möglichkeiten: Verkürzung der Quarantänezeit nach 5 Tagen:Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht nach fünf Tagen die Möglichkeit, sich mittels PCR-Test freizutesten und die Quarantäne vorzeitig zu beenden.Die Quarantäne gilt als beendet, sobald das Ergebnis des negativen PCR-Tests an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde. Verkürzung der Quarantänezeit nach 7 Tagen:Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht nach sieben Tagen die Möglichkeit, sich mittels Schnelltest freizutesten und die Quarantäne vorzeitig zu beenden.Die Quarantäne gilt als beendet, sobald das Ergebnis des negativen Schnelltests an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde. Die […]