8. November 2021

Ab 9.11. steht die Krankenhaus-Ampel auf ROT

Aufgrund der Intensivbetten-Auslastung mit COVID-19-Patienten in Bayern wurde die bayerische Krankenhausampel am 08.11.2021 auf ROT gesetzt.
Ab dem 09.11.2021 gelten somit die entsprechenden verstärkten Maßnahmen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
 
Das heißt im Wesentlichen, dass ab 9.11.2021 zusätzlich Folgendes gilt:
– 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßig Tests bei Kontakt mit anderen Personen
– 3G plus für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen
– 2G ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur und Sportveranstaltungen
– Statt der medizinischen Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske tragen.
 
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8. November 2021