18. September 2021

Verkürzung der Quarantänezeit für enge Kontaktpersonen von Covid-Fällen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Regelungen zur Quarantänezeit für enge Kontaktpersonen von Covid-Fällen geändert.

Damit gelten ab sofort folgende, neuen Vorgaben:

  • Wird eine Person als enge Kontaktperson eines Covid-Falls eingestuft, legt das Gesundheitsamt eine reguläre Quarantänezeit von 10 Tagen
  • Die Quarantänezeit endet automatisch nach 10 Tagen, soweit Symptomfreiheit besteht. Ein negativer Test ist nicht notwendig.
  • Die 10-tägige Quarantänezeit kann unter der Voraussetzung, dass Symptomfreiheit besteht, verkürzt werden.
    Dazu bestehen zwei Möglichkeiten:
  1. Verkürzung der Quarantänezeit nach 5 Tagen:Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht nach fünf Tagen die Möglichkeit, sich mittels PCR-Test freizutesten und die Quarantäne vorzeitig zu beenden.Die Quarantäne gilt als beendet, sobald das Ergebnis des negativen PCR-Tests an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde.
  1. Verkürzung der Quarantänezeit nach 7 Tagen:Für symptomfreie Kontaktpersonen besteht nach sieben Tagen die Möglichkeit, sich mittels Schnelltest freizutesten und die Quarantäne vorzeitig zu beenden.Die Quarantäne gilt als beendet, sobald das Ergebnis des negativen Schnelltests an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt wurde.

Die negativen Testergebnisse können via Upload-Link 

Upload Testergebnis

an das Gesundheitsamt übermittelt werden oder direkt im Gesundheitsamt (Briefkasten),
Theaterstr. 8 in Hof, abgegeben werden.

Ausnahmeregelung:

Enge Kontaktpersonen im Bereich von Schulen, Kindertagesbetreuungen und vergleichbaren Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, können die Quarantäne bei Beschwerdefreiheit nach 5 Tagen mit einem negativen Ergebnis eines Schnelltests beenden.

Generell gilt: Sollte sich eine enge Kontaktperson für die vorzeitige Beendigung der Quarantäne entscheiden, muss sie sich selbstständig um einen entsprechenden Test bemühen. Es erfolgt kein Anruf durch das Gesundheitsamt.

Die neue Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. D.h. Personen, die sich aktuell als enge Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, können von der neuen Regelung bereits Gebrauch machen.

Ausgenommen von der Quarantäneregelung sind vollständig Geimpfte oder Genesene.

Für Personen, die positiv auf das Corona-Virus hin getestet wurden, ändert sich dagegen nichts. Die Quarantänezeit von Covid-Positiven beträgt nach wie vor 14 Tage. Die Quarantäne kann erst dann beendet werden, wenn Symptomfreiheit besteht und ein negativer Coronatest vorliegt.

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18. September 2021