Kabinett beschließt Änderung und Lockerungen der 15. Bayererischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Das Bayerische Kabinett hat Änderung und Lockerungen der 15. Bayererischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Ab dem 27. Januar gilt folgendes: • Die Kapazitätsbeschränkungen für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen werden angepasst. Die Kapazität darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Im Übrigen bleibt es bei 2G plus und 2G sowie in Innenbereichen und generell bei Veranstaltungen bei FFP2-Maskenpflicht. • In Bayern sollen künftig zu überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Es gilt eine absolute Personenobergrenze von maximal 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen (z.B. Konzerte). Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regeln (insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot). • minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können künftig generell – […]
















