7. Dezember 2021

Ministerrat beschließt Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll nochmals erhöht werden. Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. In Einrichtungen, die zweimal wöchentlich PCR-Pooling (sog. Lolli-Tests) durchführen, muss nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erbracht werden. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das etablierte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen.

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7. Dezember 2021