Wertstoffmobil Schauenstein entfällt wegen Pfingstmontag
Der turnusgemäße Termin für das Wertstoffmobil in Schauenstein an Pfingstmontag, 24.05.2021 muss ersatzlos entfallen.
| Montag: | 07:30 – 16:00 |
|---|---|
| Dienstag: | 07:30 – 14:00 |
| Mittwoch: | 07:30 – 14:00 |
| Donnerstag: | 07:30 – 16:00 |
| Freitag: | 07:30 – 12:30 |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Der turnusgemäße Termin für das Wertstoffmobil in Schauenstein an Pfingstmontag, 24.05.2021 muss ersatzlos entfallen.
Die Bundesstraße 289 ist ab Donnerstag, den 20. Mai 2021, im Bereich des Bahnübergangs Seulbitz in Schwarzenbach a.d. Saale, Ortsteil Seulbitz, für den Gesamtverkehr gesperrt. Grund sind Gleisbauarbeiten bzw. Arbeiten am Bahnübergang. Die Arbeiten sollen bis spätestens Freitag, den 28. Mai 2021 abschlossen sein. Bis dahin wird der Verkehr über folgende Strecken umgeleitet: in Richtung Rehau über Weißdorf – Kirchenlamitz – Schwarzenbach/Saale in Richtung Münchberg über Seulbitz – HO 25 – Reuthlas – St 2461 Die Umleitungen sind ausgeschildert. Der Anliegerverkehr bis zur Sperrung ist möglich. Im Zuge der Maßnahme wird außerdem ab kommenden Montag, den 17. Mai 2021, bis zum 11. Juni 2021 die Gemeindeverbindungsstraße von Bärlas nach Seulbitz gesperrt. Der Verkehr wird über Weißdorf – B 289 und umgekehrt geleitet. Auch diese Umleitung ist ausgeschildert.
Wegen des Feiertags am Donnerstag, den 13. Mai 2021 (Christi Himmelfahrt) verschieben sich die Abfuhrtermine der Mülltonnen im Landkreis Hof jeweils einen Tag nach hinten. Bitte beachten Sie deshalb folgende Änderungen: Die Tonnen vom Donnerstag, den 13.05.2021, werden am Freitag, den 14.05.2021, geleert. Die Tonnen vom Freitag, den 14.05.2021, werden am Samstag, den 15.05.2021, geleert.
Am 30.04.2021 endet die präventive Aufstallungspflicht für Hausgeflügel. Das bedeutet: Ab 01.05.2021 darf das Hausgeflügel im Landkreis Hof wieder ins Freie gelassen werden, die anderen Regelungen der Allgemeinverfügung Nr. 2-6 zur Biosicherheit bleiben jedoch in Kraft. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegel- pest/. Die Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen finden Sie hier.
Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in der Region hat der Landkreis Hof gemeinsam mit der Stadt Hof weitere Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung gefasst und hat bzw. wird entsprechende Allgemeinverfügungen bis einschließlich 2. Mai verändern bzw. verlängern. In der Stadt Hof gilt zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen bis einschließlich Sonntag, 02. Mai 2021 (Maskenpflicht und Alkoholverbot bis einschließlich 30.4.) somit Folgendes: Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiterhin geschlossen. Notbetreuungen werden aufrecht erhalten. Notbetreuungen dürfen ausschließlich von Kindern, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Beschäftigten ohne Möglichkeit auf mobiles Arbeiten (Homeoffice) in Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, Tierärzte, Psychotherapeuten, Physio-, Ergotherapeuten, Hebammen, Impfzentren) der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, […]
Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in der Region hat der Landkreis Hof gemeinsam mit der Stadt Hof weitere Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung gefasst. Im Landkreis Hof gilt zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen und bis einschließlich Sonntag, den 02. Mai 2021, somit Folgendes: Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiterhin geschlossen. Notbetreuungen werden aufrecht erhalten. Notbetreuungen dürfen ausschließlich von Kindern, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Beschäftigten ohne Möglichkeit auf mobiles Arbeiten (Homeoffice) in Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, Tierärzte, Psychotherapeuten, Physio-, Ergotherapeuten, Hebammen, Impfzentren) der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem), der Kinder-und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas) der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich […]
Wegen der bevorstehenden Osterfeiertage verschieben sich die Abfuhrtermine der Mülltonnen im Landkreis Hof jeweils einen Tag nach hinten. Bitte beachten Sie deshalb folgende Änderungen: Die Tonnen vom Karfreitag, den 02.04.2021, werden am Samstag, den 03.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Ostermontag, den 05.04.2021, werden am Dienstag, den 06.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Dienstag, den 06.04.2021, werden am Mittwoch, den 07.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Mittwoch, den 07.04.2021, werden am Donnerstag, den 08.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Donnerstag, den 08.04.2021, werden am Freitag, den 09.04.2021, geleert. Die Tonnen vom Freitag, den 09.04.2021, werden am Samstag, den 10.04.2021, geleert.
Entgegen der Veröffentlichung im Abfallkalender bleiben der Wertstoffhof in Hof mit Problemabfallannahme und das AbfallServiceZentrum Silberberg am Faschingsdienstag 16.02.2021 regulär bis 17.00 Uhr geöffnet. Letzter Einlass 10 Min. vor Ende. Darüber hinaus steht das Wertstoffmobil in Weißdorf am Faschingsdienstag 16.02.2012 nicht wie angekündigt von 8:00-12:00 Uhr am Festplatz, sondern wie regulär von 10:00-12:30 Uhr sowie von 13:00-18:00 Uhr zur Annahme von Wertstoffen bereit.
Der neue Familienwegweiser für den Landkreis Hof ist da: Das Heft enthält auf 56 Seiten eine umfassende Übersicht mit Informationen, Adressen und Ansprechpartnern zu allen Themen, die für Eltern relevant sind: vom Mutter- und Vaterwerden über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zu finanziellen Leistungen, Freizeit- und Betreuungsangeboten. Der Familienwegweiser ist online als Flipping-Book abrufbar unter: https://www.total-lokal.de/publikationen/familienwegweiser-fuer-den-landkreis-hof-auflage-2-.html?qr=true Die PDF-Datei stellen wir außerdem auch hier zur Verfügung. Zudem liegt der Familienwegweiser in gedruckter Form zum Mitnehmen bei Gemeinden, Ämtern und Behörden im Landkreis aus. Vorgestellt wurde der Familienwegweiser von Gabriele Roth und Franziska Müller von der Koordinierenden Kinderschutzstelle des Landkreises Hof (auf unserem Bild zu sehen, v.l.).
Jagdscheinbesitzer des Landkreises Hof können ab sofort ihre Jagdscheine für das Jagdjahr 2020/2021 verlängern. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir allerdings darum, die entsprechenden Antragsunterlagen ausschließlich online auszufüllen. Die Formulare müssen dann ausgedruckt und unterschrieben sowie mit den erforderlichen Unterlagen versehen werden. Die vollständigen Anträge können dann in die Briefkästen der jeweiligen Gemeinde oder des Landratsamtes eingeworfen werden. Alternativ kann der Antrag auch per Einschreiben an das Landratsamt Hof (Postfach 32 60, 95004 Hof) gesendet werden. Den Antrag als PDF-Dokument zum Download finden Sie hier.
Der Abfallzweckverband Stadt und Landkreis Hof (AZV) wurde erneut mit dem Qualitätssiegel „Umweltbildung Bayern“ ausgezeichnet. Das Qualitätssiegel Umweltbildung Bayern wird seit 2006 vom Bayerischen Umweltministerium an Personen, Einrichtungen und selbständige Personen vergeben, die hochwertige Umweltbildungsangebote im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung anbieten und mit Aktionen und Kampagnen in die breite Öffentlichkeit tragen. Das Kernteam „Umweltbildung Bayern“ lobt den AZV in dem jüngsten Auszeichnungsschreiben als Spezialisten im Themenbereich kreatives Upcycling. Weiterhin als bemerkenswert wurde hervorgehoben, dass der AZV an vielen Schulen ein regelmäßiger Gast und Ansprechpartner für Fachfragen ist. Mit der Anerkennung zählt der AZV zum Kreis derer, die bayernweit die Umweltbildung als wichtige Säule der Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken. Die neue Auszeichnung gilt für den Zeitraum 2021 bis 2023. Weitere Informationen zu den Angeboten und Projekten des AZV finden sich auf der Internetseite des AZV www.azv-hof.de unter der […]
Aufgrund der Coronapandemie sind in folgenden Gemeinden im Landkreis Hof die für Anfang Januar geplanten Weihnachtsbaumsammlungen abgesagt worden: Bad Steben (mit Ortsteilen), Berg (mit Ortsteilen), Döhlau (mit Ortsteilen), Feilitzsch, Gattendorf, Geroldsgrün (mit Ortsteilen), Leupoldsgrün (mit Ortsteilen), Lichtenberg, Naila (mit Ortsteilen), Oberkotzau, Regnitzlosau, Rehau, Schauenstein (mit Ortsteilen), Schwarzenbach a. d. Saale, Selbitz, Sparneck, Stammbach (mit Ortsteilen), Trogen, Weißdorf, Zell, Zedtwitz In Schwarzenbach a. Wald (mit Ortsteilen) findet die Sammlung wie angekündigt statt (Ablage an den Wertstoffinseln bis 15.01.21). Alternativ stehen zur Entsorgung des Weihnachtsbaumes die Kompostplätze, die Wertstoffhöfe und die Wertstoffmobile zur Verfügung. Die Weihnachtsbaumsammlung in der Stadt Hof findet wie geplant vom 11.01. bis 15.01.21 statt. Die Hofer Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihren Weihnachtsbaum am Leerungstag ihrer Biotonne einfach neben die Tonne zu stellen. Der städtische Bauhof der Stadt Hof holt die Bäume mit einem gesonderten Fahrzeug ab. […]
Das Wertstoffmobil des Abfallzweckverbandes steht in Stammbach wegen des Feiertages hl. drei Könige ausnahmsweise am Donnerstag, 07.01.2021 zur Annahme von Wertstoffen bereit.
Die aktuell geltenden Maßnahmen der Stadt Hof werden ab 24. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 verlängert. Inhaltlich bleibt es damit bei den bereits bestehenden und bekannten Regelungen – einzig die Dauer der Gültigkeit wird verlängert. Bitte beachten Sie die Ausnahme zwischen dem 24.12. und dem 26.12.2020. Das Verlassen der Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen sowie die Angehörigen ihres Hausstandes handelt, ist untersagt. Dabei darf eine Gesamtzahl von fünf Personen (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren) nicht überschritten werden. Ausnahmeregelung zwischen dem 24.12. und 26.12.2020: An den Weihnachtsfeiertagen gelten auch in der Stadt Hof die bayernweit einheitlichen Maßnahmen: – Für die drei Weihnachtstage 24.12 bis 26.12.2020 gilt, dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige […]
Ab Donnerstag, den 24. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021, gilt im Landkreis Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Wie in der Allgemeinverfügung vom 11.12.2020 bereits geregelt, haben die Mitarbeiter von Alten- und Pflegeeinrichtungen wie auch Behinderteneinrichtungen grundsätzlich FFP2-Masken zu tragen.
Angesichts der aktuellen Corona-Situation und im Hinblick auf das anstehende Weihnachtsfest haben Stadt und Landkreis Hof folgende Feiertags-Maßnahmen getroffen: Die Zentrale Teststelle von Stadt und Landkreis Hof an der Hofer Freiheitshalle hat zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag, 13:00 bis 14:00 Uhr, ausgenommen Feiertage) am Heilig Abend (24.12.2020) 27.12.2020 Silvester (31.12.2020) 02. Januar 2021 jeweils von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Neben PCR-Tests können ausnahmsweise am 24.12. sowie am 31.12.2020 auch Schnelltests an der Teststelle durchgeführt werden. Wichtig: Es ist uns ein Anliegen, gerade den Personen eine Testung zu ermöglichen, die familiären Besuch über Weihnachten erhalten haben, der sich aktuell nicht im näheren Umfeld aufhält (z. B. die Tochter, die in Hamburg studiert). Bitte beachten Sie dabei auch die Inkubationszeit.
Seit Freitag, den 11. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021, gilt im Landkreis Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen Zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Hofer Land hat das Personal, ebenso wie Besucher, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Bewohnern der Einrichtungen besteht. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof finden Sie hier
Bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020 gilt in der Stadt Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Das Verlassen der eigenen Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister handelt, ist untersagt. Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 3 der 10. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.
Ab Samstag, den 19. Dezember 2020, bis einschließlich Mittwoch, den 23.Dezember 2020, gilt in der Stadt Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Das Verlassen der Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Alte, Kranke oder Menschen mit Behinderung handelt, ist untersagt. Dabei darf eine Gesamtzahl von fünf Personen (Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren) nicht überschritten werden. Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 16.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 2 der 11. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.
Entgegen der Veröffentlichung im Abfallkalender bleiben der Wertstoffhof in Hof mit Problemabfallannahme und das AbfallServiceZentrum Silberberg am 10.12.2020 regulär bis 17.00 Uhr geöffnet (Letzter Einlass 10 Min. vor Ende). Grund dafür ist, dass die eingeplante Personalversammlung wegen Corona nicht stattfindet.