7. September 2021

Abfallgebühren für das zweite Halbjahr 2021

Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof, die ihre Abfallgebühren noch bar oder durch Einzelüberweisungen zahlen, ist der 1. Oktober ein wichtiger Termin. Spätestens dann wird die Gebühr für das zweite Halbjahr 2021 fällig.

Das Landratsamt Hof bittet alle Selbstzahler um Beachtung dieses Stichtages. Um ein Mahnverfahren zu vermeiden, wird grundsätzlich der Gebühreneinzug mittels Lastschrift empfohlen. Ein Risiko entsteht dabei nicht, das Mandat kann jederzeit widerrufen werden.

Formulare für die SEPA-Lastschrift-Mandate erhalten Sie bei der Kreiskasse im Landratsamt Hof sowie online unter www.landkreis-hof.de/formulare/sepa-einzugsermaechtigung-abfallbeseitigung/


Bitte beachten: Wer am Abbuchungsverfahren teilnimmt, muss Änderungen beim Konto oder einen eventuellen Wechsel der Bank bis spätestens 15.09.2021 mitteilen.

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7. September 2021