Weitere Maßnahmen in der Stadt Hof bis 18.12.2020
Bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020 gilt in der Stadt Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes: Das Verlassen der eigenen Wohnung zum Besuch eines anderen Hausstands, sofern es sich nicht um Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister handelt, ist untersagt. Der Aufenthalt in von der Stadt Hof mit Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 festgelegten zentralen Begegnungsflächen an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe im Sinne des § 3 der 10. BayIfSMV erlaubt. Kein triftiger Grund ist insbesondere das Musizieren und das Darbieten von Kleinkunst.