Führerscheinumtausch: Landkreis Hof startet neue Umtauschphase – jetzt auch Kartenführerschein-Besitzer betroffen
Der Landkreis Hof weist darauf hin, dass ab sofort nicht mehr nur Inhaber alter Papierführerscheine (grau oder rosa), sondern auch Besitzerinnen früher Kartenführerscheine aktiv werden müssen. Hintergrund ist die bundesweit geltende Pflicht zum stufenweisen Führerscheinumtausch, mit der eine EU-Vorgabe zur Erhöhung des Fälschungsschutzes umgesetzt wird. Wichtige Neuerung: Alle Bürgerinnen und Bürger, deren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2026 umtauschen. Auch Inhaber von Papierführerscheinen, deren Umtauschfristen bereits verstrichen sind, werden dringend gebeten, sich umgehend zu melden und den Antrag zu stellen. Alle vor 1953 Geborenen müssen ihren Führerschein – egal ob Karte oder Papier – erst bis 2033 umtauschen. Hintergrund zur Umtauschpflicht Seit 2013 werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig ausgestellt. Auch ältere, früher unbefristete Führerscheine müssen deshalb nach und nach erneuert werden. Für Papierführerscheine ist das Geburtsjahr entscheidend, für Kartenführerscheine […]



















