Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren

Bauvorlage, Bauantrag und Verfahren Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter: Das Landratsamt Hof nimmt am Pilotprojekt „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr teil. Um ein digitales Verfahren zu ermöglichen ist am 01.03.2021 die digitale Bauantragsverordnung (DBauV) in Kraft getreten. Damit können verschiedene Anträge im Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in einem geführten Prozess online gestellt werden (vergleichbar mit der Elster-Steuererklärung). Baupläne und Bauvorlagen werden ebenso in digitaler Form im pdf-Format hochgeladen. Es bleibt aber noch möglich schriftliche Anträge vorzulegen. Nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) sind nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde, sondern beim Landratsamt einzureichen. Die Einreichung in 1-facher Ausfertigung ist ausreichend. Umfang und Inhalt der üblicherweise vorzulegenden Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) geregelt. Von Ihrem Planfertiger vollständig und sorgfältig erstellte Bauvorlagen tragen wesentlich zum zügigen und reibungslosen Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens bei. Die Nachforderung fehlender bzw. Ergänzung […]