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Ausländerwesen

Ausländerwesen (allgemein) Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Erläuterungen: Die Ausländerbehörde ist die Ansprechstelle für ausländerrechtliche Fragen und Entscheidungen aller Ausländer, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Hof haben. Auskünfte über Rechtsfragen, die andere Länder betreffen, können nur unverbindlich gegeben werden. Die Zuständigkeit findet sich dabei beim Generalkonsulat/Botschaft des jeweiligen Landes. Häufig wird bei einer Vorsprache der Reisepass benötigt. Alles Weitere erfahren Sie bei einer Rücksprache mit den Sachbearbeitern.