Sicherheitsrecht
Sicherheitsrecht – allgemein (z.B. LStVG) Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
| Montag: | 07:30 – 16:00 |
|---|---|
| Dienstag: | 07:30 – 14:00 |
| Mittwoch: | 07:30 – 14:00 |
| Donnerstag: | 07:30 – 16:00 |
| Freitag: | 07:30 – 12:30 |
| Samstag: | geschlossen |
| Sonntag: | geschlossen |
Sicherheitsrecht – allgemein (z.B. LStVG) Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Brand- und Katastrophenschutz (rechtlich) Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter: Informationen zur Ausstattung und Organisation der Feuerwehren und der landkreiseigenen Katastrophenschutzeinheit „Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL)“ finden Sie auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbandes.
Versammlungsrecht Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Ausbildung im Landratsamt Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Schulpflichtverstöße Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Schulwegkosten Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
(BAföG, Aufstiegs-BAföG)
Gastschulbeiträge Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Gastschulgenehmigungen (Kostenersatz) Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Gastschulgenehmigungen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Geschäftsstelle
(z. B. erstmalige Erteilung, begleitendes Fahren mit 17, Ersatz, Erweiterung, Umschreibung, internationaler Führerschein)
Für Händler und Kunden mit mehr als fünf Vorgängen ist eine Terminvereinbarung bei einer der unten genannten Mitarbeiterinnen erforderlich.
Zulassungsstelle Für Sie zuständig:Händler- und Großkundenschalter Für Händler und Kunden mit mehr als fünf Vorgängen ist eine Terminvereinbarung bei einer der unten genannten Mitarbeiterinnen erforderlich. Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:Neue Regelung in der Kfz-Zulassungsstelle ab 22. Juni 2026 Für eine schnellere Bearbeitung und mehr Planungssicherheit wurde das Terminangebot in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Hof erweitert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst vorab online zu terminieren. An Montagen, Mittwochen und Freitagen erfolgt die Bearbeitung ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Dienstags und donnerstags sind Vorsprachen im Rahmen der Öffnungszeiten weiterhin auch ohne Termin möglich (Annahmeschluss jeweils eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit).
Straßenverkehrsrecht Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Stiftungswesen Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
Aufsichtsbeschwerden Für Sie zuständig:Formulare:Merkblätter:
(Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge Wasser/Abwasser, Rechtsbehelfsverfahren)