Weitere Maßnahmen in der Stadt Hof
Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in der Region hat der Landkreis Hof gemeinsam mit der Stadt Hof weitere Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung gefasst und hat bzw. wird entsprechende Allgemeinverfügungen bis einschließlich 2. Mai verändern bzw. verlängern. In der Stadt Hof gilt zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen bis einschließlich Sonntag, 02. Mai 2021 (Maskenpflicht und Alkoholverbot bis einschließlich 30.4.) somit Folgendes: Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiterhin geschlossen. Notbetreuungen werden aufrecht erhalten. Notbetreuungen dürfen ausschließlich von Kindern, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Beschäftigten ohne Möglichkeit auf mobiles Arbeiten (Homeoffice) in Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, Tierärzte, Psychotherapeuten, Physio-, Ergotherapeuten, Hebammen, Impfzentren) der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, […]


