Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Für Sie zuständig:

Claus Strobel

(zuständig für die Buchstaben A - Gn)

Telefon: 09281 57-422
Telefax: 09281 57-11-422
E-Mail: claus.strobel@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 028

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Susanne Brucker

(zuständig für die Buchstaben Ru - Z)

Telefon: 09281 57-274
Telefax: 09281 57-11-274
E-Mail: susanne.brucker@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 034

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Tina Wachter

(zuständig für die Buchstaben Go - Le)

Telefon: 09281 57-522
Telefax: 09281 57-11-522
E-Mail: tina.wachter@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 030

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Maria Loidl

(zuständig für die Buchstaben Li - Ro)

Telefon: 09281 57-447
Telefax: 09281 57-11-447
E-Mail: maria.loidl@landkreis-hof.de

Fachbereich: 302
Raum Nr.: 028

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Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • das Kind lebt im Inland bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt. Dies gilt auch, wenn sich der andere Elternteil für länger als sechs Monate in einer Anstalt befindet.

Die aktuell gültigen Leistungsbeträge erfragen Sie bitte bei den genannten Sachbearbeitern.

Den Antrag finden Sie hier.

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