Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete

Für Sie zuständig:

Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Landkreis Hof

 

Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind als Überschwemmungsgebiete mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser). Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat für den Landkreis Hof folgende Überschwemmungsgebiete ermittelt:

Die Überschwemmungsgebiete wurden mit Verordnungen vom 25.11.2021 festgesetzt.

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