Müllgebühren

Müllgebühren

Für Sie zuständig:

Frau S. Kaiser

Telefon: 09281 57-262
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106

zurück

Frau Larisch

Telefon: 09281 57-346
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 104

zurück

Frau M. Wunderlich

Telefon: 09281 57-421
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106

zurück

Formulare:

Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe in besonderen Lebenslagen

Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Angaben zur Weitergewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Erklärung über Vermögenswerte

Mietbescheinigung

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

zurück

Formular A

Formular B

Formular H

Formular J

Formular W

zurück

Online-Antrag Sperrmüllabfuhr

zurück

Checkliste zur Erteilung von Ausnahmen für Fischotter

zurück

Altlastenauskunft

zurück

Formular Anzeige LM-Bedarfsgegenstände

zurück

Antrag Ausnahme Mindestalter (Online)

zurück

Antrag_rote_Waffenbesitzkarte (Online)

zurück

Antrag_gelbe_Waffenbesitzkarte (Online)

zurück

Nachweis_Einbau_Blockiersystem (Online)

zurück

Erstantrag Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen (Online)

zurück

Antrag grüne Waffenbesitzkarte infolge Erbfall (Online)

Antrag grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Personen (Online)

zurück

Antrag Verbringen Schusswaffen (Online)

zurück

Antrag Waffenschein (Online)

Antrag_Verlängerung_Waffenschein_(Online)

zurück

Antrag Erlaubnis (Online)

zurück

Antrag Erlaubnis Mitnahme (Online)

Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis (Online)

zurück

Anzeige (Online)

zurück

Verlustanzeige (Online)

zurück

Namentliche Meldung von Meldepflichtigen Krankheiten nach § 6 Infektionsschutzgesetz (online- Meldeformular)

zurück

Anlage U1

Anlage L1

Anlage L2

Anlage L3

Anlage L4

Anlage A1

Anlage A2

Anlage HBV1

Anlage HBV2

Anlage HBV3

zurück

Merkblätter:

Abfallwirtschaftssatzung

... für Sie als PDF-Dokument zur Ansicht und zum Download.
Sie benötigen den Acrobat Reader von Adobe.

zurück

Gebührensatzung

... für Sie als PDF-Dokument zur Ansicht und zum Download.
Sie benötigen den Acrobat Reader von Adobe.

zurück

Anschlusspflicht

Für jedes bewohnte Anwesen muss eine Restmülltonne sowie eine Papiertonne vom Grundstückseigentümer angemeldet werden. Eine Adressierung des Abfallgebührenbescheides an den Mieter oder Pächter des Anwesens ist leider nicht möglich. Im Bereich der Biomüllentsorgung besteht die Möglichkeit, sich durch schriftlichen Antrag (beim Landratsamt Hof erhältlich) befreien zu lassen, wenn sich der Eigentümer des Anwesen verpflichtet, den anfallenden Bioabfall selbst ordnungsgemäß zu kompostieren.

Im Landkreis Hof richten sich die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren nach den Behältergrößen und den durchgeführten Entleerungen des Vorjahres. Eine Berechnung nach Gewicht oder Personenzahl am Anwesen findet nicht statt.

Alle durch den Landkreis aufgestellten Abfallbehälter sind mit einem Mikrochip (Transponder) ausgestattet. Dieser wird bei jeder Entleerung des Abfallbehälters am Entsorgungsfahrzeug registriert und identifiziert (Identsystem). Dadurch kann die erfasste Entleerung ohne Zweifel dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden.

Die Abfallgebühren sind grundsätzlich am 01.04. und 01.10. je zur Hälfte fällig, wobei sich jeweils eine Fälligkeit auf das entsprechende Halbjahr bezieht. Die Jahresendabrechnung erhalten Sie immer am folgenden Jahresanfang (Februar), sowie bei jeder Änderung eine Änderungsabrechnung.

Außerdem besteht zu jedem Zeitpunkt des Jahres die Möglichkeit für An-, Ab- und Ummeldungen. Bei Endabrechnungen sind die bis dato angefallen Entleerungen maßgebend. Der Betrag wird dann in diesem Fall auf das laufende Jahr anteilmäßig umgerechnet.

zurück