Müllgebühren

Müllgebühren

Für Sie zuständig:

Sandra Kaiser

Telefon: 09281 57-262
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106

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Gabriele Larisch

Telefon: 09281 57-346
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 106

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Michaela Wunderlich

Telefon: 09281 57-421
Telefax: 09281 57-429
E-Mail: abfallbeseitigung@landkreis-hof.de

Fachbereich: F1
Raum Nr.: 104

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Formulare:

Anfrage zu sexualpädagogischen Veranstaltungen an Schulen

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Formular_Anzeige

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Meldebogen § 6 IfSG

Meldebogen_Lyme_Borreliose

Meldebogen_§§_6_8_9_IfSG (meldepflichtige Krankheiten)

Ermittlungsbogen_Influenza

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Absteckungsprotokoll

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Formblatt Vereinsdaten

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Meldebogen_§_34_Abs_6_IfSG

Meldebogen_Kopfläuse

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UVG-Antrag

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Corona-Ausnahmegenehmigung Lkw

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Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Antrag auf Reiseausweis

Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

Antrag auf Verpflichtungserklärung

 

 

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Antrag_auf_Fischereierlaubnisschein

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Erklärung_zur_Fahrgemeinschaft

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Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit – nichtärztliche Heilberufe

Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

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Erstantrag_Ehrenamtskarte

Folgeantrag_Ehrenamtskarte

Erstantrag_Ehrenamtskarte_Feuerwehr

Folgeantrag_Ehrenamtskarte_Feuerwehr

Erstantrag_Ehrenamtskarte_Juleica

Folgeantrag_Ehrenamtskarte_Juleica

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Antragsformulare für Aufstiegs-BAföG/AFBG finden Sie hier. Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

Die Anträge können hier auch online gestellt/ausgefüllt werden.

 

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Antragsformulare BAföG finden Sie hier. Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

Die Anträge können hier auch online gestellt/ausgefüllt werden.

 

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Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

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Antrag auf Lastenzuschuss (hier Link zum online ausfüllen)
Erläuterungen zum Lastenzuschuss finden Sie hier.

Antrag auf Mietzuschuss (hier Link zum online ausfüllen)
Erläuterungen zum Mietzuschuss finden Sie hier.

Mietbescheinigung (hier Direktlink zum Pdf)

Die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

 

 

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Merkblätter:

Abfallwirtschaftssatzung

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Gebührensatzung

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Anschlusspflicht

Für jedes bewohnte Anwesen muss eine Restmülltonne sowie eine Papiertonne vom Grundstückseigentümer angemeldet werden. Eine Adressierung des Abfallgebührenbescheides an den Mieter oder Pächter des Anwesens ist leider nicht möglich. Im Bereich der Biomüllentsorgung besteht die Möglichkeit, sich durch schriftlichen Antrag (beim Landratsamt Hof erhältlich) befreien zu lassen, wenn sich der Eigentümer des Anwesen verpflichtet, den anfallenden Bioabfall selbst ordnungsgemäß zu kompostieren.

Im Landkreis Hof richten sich die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren nach den Behältergrößen und den durchgeführten Entleerungen des Vorjahres. Eine Berechnung nach Gewicht oder Personenzahl am Anwesen findet nicht statt.

Alle durch den Landkreis aufgestellten Abfallbehälter sind mit einem Mikrochip (Transponder) ausgestattet. Dieser wird bei jeder Entleerung des Abfallbehälters am Entsorgungsfahrzeug registriert und identifiziert (Identsystem). Dadurch kann die erfasste Entleerung ohne Zweifel dem jeweiligen Kunden zugeordnet werden.

Die Abfallgebühren sind grundsätzlich am 01.04. und 01.10. je zur Hälfte fällig, wobei sich jeweils eine Fälligkeit auf das entsprechende Halbjahr bezieht. Die Jahresendabrechnung erhalten Sie immer am folgenden Jahresanfang (Februar), sowie bei jeder Änderung eine Änderungsabrechnung.

Außerdem besteht zu jedem Zeitpunkt des Jahres die Möglichkeit für An-, Ab- und Ummeldungen. Bei Endabrechnungen sind die bis dato angefallen Entleerungen maßgebend. Der Betrag wird dann in diesem Fall auf das laufende Jahr anteilmäßig umgerechnet.

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