Zukunft Wald im Hofer Land
Waldumbau:
Der Freistaat Bayern unterstützt private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer über vier Förderprogramme mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das Waldbesitzer Portal Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bietet einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
In folgenden Bereichen ist eine Förderung möglich:
- Finanzielle Förderung waldbaulicher Maßnahmen
- Finanzielle Förderung von forstlicher Infrastruktur
- Finanzielle Förderung freiwilliger Naturschutzmaßnahmen
- Finanzielle Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Häufig gestellte Fragen werden auf der Website des Waldbesitzer Portals Bayern zusammengefasst.
Der Wald in Bayern ist in Forstreviere aufgeteilt. In jedem Revier steht eine Försterin oder ein Förster der Bayerischen Forstverwaltung als Ansprechperson zur Verfügung.
Hierzu hat das Waldbesitzer Portal Bayern des StMELF einen „Försterfinder“ eingerichtet.
Durch die Eingabe ihrer Gemeinde können Sie sich ganz einfach die jeweils zuständige Revierleitung und das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) anzeigen lassen.
Der Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis ist eine der Kernaufgaben der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). Auf der dortigen Website finden sie tiefergehende Informationen vom Thema Waldumbau über Baumartenportraits bis hin zu Versuchsanbauten mit nicht-heimischen Baumarten.
Die LWF stellt Ihnen zudem verschiedene kostenfreie Publikationen und aktuelle Forschungsberichte rund um das Thema Waldumbau zur Verfügung.
Außerdem bietet die LWF einen eigenen Podcast, den sogenannten „Forstcast – kompaktes Forstwissen für unterwegs“ an: Link zu Forstcast: Kompaktes Waldwissen für unterwegs!
Das Waldbesitzer Portal Bayern bietet Baumarten-Steckbriefe an.
Informationen zu regionalen Anbaueignung in den verschiedenen Wuchsbezirken.
Einen Überblick über bayernweite Schulungsangebote finden Sie auf dem Internetauftritt des StMELF . Dort kann auch nach Regierungsbezirken gefiltert werden.
Die LWF bietet ein Borkenkäferinfoportal an.
Dort ist beispielsweise eine interaktive Risikogebietskarte zur aktuellen Borkenkäfersituation in Bayern hinterlegt. Ebenfalls sind dort Praxishilfen zur Erkennung von Befall zu finden.
Der Freiwillige Landtausch ist ein schnelles, bedarfsgerechtes und kostengünstiges Verfahren, um die Agrar- und Forststruktur zu verbessern. Dazu tauschen Eigentümerinnen und Eigentümer freiwillig Grundstücke. Anträge auf freiwilligen Landtausch können schriftlich beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung gestellt werden. Für Oberfranken zuständig ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken in Bamberg. Weitere Informationen finden Sie auf der dortigen Website.
Infrastruktur und Technik in Wäldern:
Für Pflanzungen, Pflege, Holzeinschlag oder Holzverkauf können Sie die Hilfe professioneller Unternehmen nutzen. Die Datenbank Forstlicher Unternehmen der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft bietet einen Überblick über die gesamte Bandbreite an Forstmaschinen, die Ihnen in den verschiedenen Regionen Bayerns oder gar deutschlandweit zur Verfügung stehen – von Harvester über Forwarder, Forstschlepper, Rückeanhänger, Seilkräne bis zu Holztransport-LKW.
Hinweis:
Die Datenbank ist ein kostenloser Informationsservice der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.
Die Aufnahme in die Datenbank erfolgt auf freiwilliger Basis und steht allen Anbietern von forstlichen Dienstleistungen offen. Sie erfolgt unabhängig von der Qualität und ohne Prüfung der einzelnen Dienstleistung und Angebote oder der Unternehmen. Mit dem Eintrag in die Datenbank ist keine Wertung, insbesondere keine Firmen- oder Dienstleistungsempfehlung verbunden.
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind privatrechtliche Organisationen, die ebenfalls eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten und insbesondere Waldbesitzer mit kleineren Waldflächen unterstützen können. Nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) verfolgen Forstbetriebsgemeinschaften den Zweck, „die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden“ (§ 16 BWaldG).
Eine Übersicht über alle Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) und Waldbesitzervereinigungen (WBV) in Oberfranken mit entsprechender Karte finden Sie auf der Homepage der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken.
Um einen Wald nutzen zu können, ist eine bedarfsgerechte Erschließung notwendig. Holz kann auf schwerlastbefahrbaren Forstwegen einfacher und kostengünstiger transportiert werden. Damit steigt auch die Reaktionsfähigkeit z. B. bei Schädlingsbefall.
Die Bayerische Forstverwaltung fördert eine adäquate und naturschonende Erschließung in unseren Wäldern. Förderfähige Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Förderung Walderschließung.
Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) – bei Wäldern im Landkreis Hof das AELF Bayreuth-Münchberg.
Informationen rund um das Thema Holzvermarktung finden Sie im Waldbesitzerportal Bayern
Jagd und Wild:
Zuständig im Landkreis Hof ist die untere Jagdbehörde am Landratsamt Hof (Kontaktdaten Jagdscheine - Landkreis Hof).
Dort besteht beispielsweise auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung.
Zuständig im Landkreis Hof ist die untere Jagdbehörde am Landratsamt Hof (Kontaktdaten Jagdscheine - Landkreis Hof).
Dort besteht beispielsweise auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung.
Nach den Vorgaben des Jagdrechtes müssen aus dem Kreis der Jagdscheininhaber jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren Kreisjagdberater bestellt werden.
Für den Landkreis Hof sind dies:
Herr Wolfgang Wirth für die Hegegemeinschaften Naila, Bad Steben, Bruck, Töpen, Konradsreuth und Leimitz
Herr Klaus Hartwich für die Hegegemeinschaften Rehau, Münchberg-Ost, Münchberg-West und Helmbrechts sowie für Rotwildangelegenheiten im gesamten Landkreis Hof
Kontakt zu den Kreisjagdberatern kann über die untere Jagdbehörde aufgenommen werden.
Aufgaben der Kreisjagdberater:
Die Kreisjagdberater erfüllen im staatlichen Auftrag für die untere Jagdbehörde folgende Aufgaben:
Sie liefern der unteren Jagdbehörde wichtige jagdpraktische und -fachliche Inhalte. Sie werden in wesentliche jagdrechtliche Entscheidungen eingebunden oder zur Stellungnahme gebeten. Die fachkundige Einschätzung der Kreisjagdberater hat für die Entscheidungen der unteren Jagdbehörde hierbei schweres Gewicht.
Die Kreisjagdberater sollen zudem einen Ausgleich zwischen jagdlichen Interessen und den Belangen der Land- und Forstwirtschaft, zwischen freilebender Tierwelt und Jagd sowie zwischen privaten Revieren und Staatsforstbetrieben vermittelnd herbeiführen.
Man unterscheidet zwischen Eigen- bzw. Staatsjagdrevieren und Gemeinschaftsjagdrevieren, die jeweils in Eigenregie bewirtschaftet oder an Jagdberechtigte verpachtet werden.
Der jeweilige Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, das Jagdrecht vollumfänglich auszuüben.
Jagdpächter müssen mindestens seit drei Jahren den Jagdschein besitzen und diesen der unteren Jagdbehörde vorlegen. Die max. Pachtfläche darf 1000 Hektar nicht überschreiten, damit die Jagdpächter die vielfältigen Aufgaben der Jagdausübung bewältigen und den Wildbestand so regulieren können, dass der Aufwuchs der Bäume nicht gefährdet wird.
In Deutschland sind Jagdgenossenschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Eigentümer einer jagdbaren Fläche besteht eine automatische Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft. Das Gebiet einer Jagdgenossenschaft erstreckt sich in der Regel auf eine Gemarkung und bildet das durch die Jagdgenossenschaft zu bewirtschaftende Jagdrevier. Flächenmäßig besonders große Jagdreviere können in mehrere so genannte Jagdbögen geteilt werden. Diese sind dann eigenständige Gemeinschaftsjagdreviere unter dem Dach einer Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie durch angestellte Jäger oder verpachtet die Jagd in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an einen oder mehrere Jäger.
Im Landkreis Hof sind derzeit alle Gemeinschaftsjagdreviere an Jagdberechtigte verpachtet, Eigenbewirtschaftungen liegen nur bei Eigen- bzw. Staatsjagdrevieren vor. Die Jagdgenossenschaften sind zur Führung eines Jagdkatasters verpflichtet, das regelmäßig aktualisiert wird. Die Jagdgenossenschaften ersetzen Wildschäden an forstlichen und landwirtschaftlichen Flächen, die durch Schalenwild, Kaninchen und Fasane verursacht wurden, sofern die Wildschadenspflicht nicht im Rahmen des Jagdpachtvertrages an den jagdberechtigten Revierinhaber übertragen wurde. Überdies kümmern sich die Jagdgenossenschaften häufig um den Wegebau.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten forderte mit Schreiben vom 21.09.2019 die unteren Jagdbehörden auf, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Jägern und Jagdgenossen in dauerhaft „roten“ Hegegemeinschaften eine nachhaltige Verbesserung des Verbisszustandes zu erreichen. Eine Hegegemeinschaft wird als „dauerhaft rot“ gelistet, wenn sie seit dem Jahre 2009 durchgängig mit einer deutlich zu hohen Verbissbelastung bewertet wurde.
Um die Verbiss-Situation in den betroffenen Hegegemeinschaften nachhaltig zu verbessern, wurden für dauerhaft rote Hegegemeinschaften im Landkreis Hof die hier abrufbaren Leitlinien beschlossen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sein können. In Mitteleuropa erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). ASP ist nicht zwischen Tier und Mensch übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.
Informationen und Kartenmaterial zum aktuellen Infektionsgeschehen in Europa finden Sie auf dem Internetauftritt des Friedrich-Loeffler-Institutes ( Afrikanische Schweinepest | Friedrich-Loeffler-Institut ) sowie im Wildtierportal Bayern.
Kompaktes Wissen für Waldbesitzer zur ASP ist im Flyer zusammengefasst.
Termin | Datum | Ort | Hintergrund |
Contacta Hochfranken | 24.09-25.09.2025 | Hochschule Hof https://events.hof-university.de/contacta/hochfranken/event.php?pg=main | Infostand Forstliches Berufsfeld |
Mengersdorfer Waldtag | 12.10.25 | Dorfmitte Mengersdorf | Exkursionen zum Thema Wald und Wild |
Anmeldung Bildungsprogramm Wald | Bis 30.09.2025 | Link zur Anmeldung: https://www.aelf-bm.bayern.de/bildung/forstwirtschaft/384753/index.php | Teilnahme an einer 11-teiligen Forstbildungsreihe zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Beginn des Kurses ab 16.10.2025 |
Beginn Vortragsreihe Frankenvielfaltswald | 13.11.25 | Weitere Informationen folgen auf der Website des AELF https://www.aelf-bm.bayern.de/ | Online-Fortbildungsreihe über waldbauliche Themen |
Waldkontroversen Bayreuth | 21.11-22.11.2025 | Botanischer Garten Universität Bayreuth https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/waldkontroversen/ | Vortrags- und Exkursionsreihe zu forstlichen Themen |