20. Dezember 2022

Info der Wirtschaftsförderung: Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen

Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für unsere Unternehmen eine erhebliche Herausforderung dar. Daher informiert die Wirtschaftsförderung des Landkreises Hof die Unternehmen über folgende drei bestehenden Entlastungsmaßnahmen:
 
Zuschussförderung zu Erdgas- und Stromkosten für besonders energieintensive Wirtschaftszweige – Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
 
Energieintensive Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen zeitlich begrenzten Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 gezahlt. Der Antrag zum EKDP muss bis spätestens zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Welche Firmen von der Förderung profitieren können und wie hoch die Förderung ist, dazu finden Sie Informationen unter: https://www.bafa.de/…/Foerderprogramm_Im_Ueberblick.html
 
Energieliquiditätskredit der Lfa Förderbank Bayern
 
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen und Freiberufler bei der Bewältigung der Energiepreiskrise mit Krediten und Risikoübernahmen. Gefördert wird dabei die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Beantragung und Auszahlung der Programme erfolgt über Ihre Hausbank. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der LfA Förderbank: https://lfa.de/…/foerderang…/Energiepreiskrise/index.php
 
Bayerischer Härtefallfonds für Unternehmen
 
Der Freistaat Bayern hat in der Energiekrise als Ergänzung zu Hilfen des Bundes einen Härtefallfonds zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter) aufgelegt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Bezuschusst werden betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
Die genauen Antragsmodalitäten werden aktuell noch ausgearbeitet. Der Programmstart soll im Januar 2023 erfolgen. Dazu wird es eine eigene Antragsplattform geben.
 
Gerne steht die Wirtschaftsförderung den Unternehmen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
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20. Dezember 2022