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Wichtige Hinweise für Teichbetreiber

Veröffentlicht:
Am 21. September 2018
Thema:

Die andauernde Trockenheit in diesem Jahr hat zu niedrigen Wasserständen in den Bächen und Flüssen in der Region geführt. Das Landratsamt Hof weist darauf hin, dass bei Teichanlagen an Flussperlmuschelgewässern besondere Sorgfalt bei der Bewirtschaftung gefordert ist. Insbesondere beim Ablassen eines Teiches ist darauf zu achten, dass kein Teichschlamm in den Vorfluter eingeleitet wird. Das Ablassen eines Teiches muss sehr langsam erfolgen. Die Teichanlagen dürfen auch nicht vollständig entleert werden. Die komplette Entleerung eines Teiches darf erst nach Entspannung der extremen Trockenwetterperiode erfolgen. Aufgrund der geringen Wasserführung ist zu befürchten, dass ansonsten die im Gewässer vorhandenen Flussperlmuschelbestände durch den Sedimenteintrag geschädigt oder gar vernichtet werden. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen wasserrechtliche oder artenschutzrechtliche Vorschriften dar und müssen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

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