18. Dezember 2020

Weitere Maßnahmen im LANDKREIS HOF (gültig bis 10.01.2021)

Seit Freitag, den 11. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021, gilt im Landkreis Hof zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen (Corona-Maßnahmen ab dem 16.12.20) folgendes:

Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen

  • Zum Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen im Hofer Land hat das Personal, ebenso wie Besucher, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu Bewohnern der Einrichtungen besteht.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Hof finden Sie hier

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18. Dezember 2020