11. Mai 2023

Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 mit 2028

Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 mit 2028;
Auflegung der Vorschlagsliste

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Hof hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 mit 2028 erstellt und bestätigt.

Diese liegt in der Zeit vom 15.05.2023 bis 24.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Hof – Fachbereich Jugend, Familie und Soziales (Zimmer N03) – zu jedermanns Einsicht öffentlich auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 des Gerichts-verfassungsgesetzes unfähig sind, das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugend-schöffen auszuüben oder aus persönlichen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

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11. Mai 2023