6. Februar 2023

Vollzug der Immissionsschutzgesetze

Vollzug der Immissionsschutzgesetze;
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (hier: Zerkleinerung) und Lage-rung von nicht gefährlichen Abfällen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 111 und 111/2 der Gemarkung Kühschwitz durch die Fa. Willy Böhme GmbH & Co. KG, Neukühschwitz 27, 95111 Rehau

Die Firma Willy Böhme GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Zerkleinerung sowie Lagerung nicht gefährlicher Abfälle und beantragt hierfür die erfor-derliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt.

Die Anlage dient der Zerkleinerung von nicht gefährlichen Abfällen, die für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandelt werden und zur Verbesserung der Betriebsorganisation, da nur noch vorzerkleinerte Abfälle in den Verbrennungsanlagen angenommen werden. Es ist eine Durchsatzkapazität von ca. 480 t/ Tag geplant.

Als Standort wurden die Flur-Nrn. 111 und 111/2 der Gemarkung Kühschwitz in Neukühschwitz, Rehau, gewählt.

Die Inbetriebnahme ist nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geplant.

Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes i. V. m. Anhang 1 Ziff. 8.11.2.3 G/E und 8.12.2 V der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen -4. BIm-SchV- der immissionsschutzrechlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren (§10 BIm-SchG).

Das Genehmigungsverfahren wurde mit Schreiben vom 02.02.2023 eingeleitet.

Entsprechend § 10 Abs. 3 BImSchG wird das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht mit den Hinweisen, dass

1. der Antrag und die Unterlagen von Dienstag, den 21. Februar 2023, bis einschließ-lich Montag, den 20. März 2023, innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, Zimmer-Nr. 231 und im Rathaus der Stadt Rehau, Zimmer-Nr. 201 zu jedermanns Einsicht ausliegen,

2. bis einschließlich Donnerstag, den 20. April 2023, von der Öffentlichkeit Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich gegenüber dem Landratsamt Hof erhoben werden können,

3. mit Ablauf der Frist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen und

4. das Landratsamt Hof die formgerecht erhobenen Einwendungen am Dienstag, den 16. Mai 2023 um 08.00 Uhr im Landratsamt Hof mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, der Erörterungstermin stattfindet und die Zu-stellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

Hof, den 02.02.2023
Landratsamt Hof

Hohenberger
Regierungsdirektor

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6. Februar 2023